In Ecuador können Markenrechte nur durch Registrierung beim Markenamt (SENADI) und nicht durch vorherige Nutzung erworben werden. Dies bedeutet, dass der Nachweis der Markenbenutzung nur als ergänzendes Element im Widerspruchsverfahren herangezogen werden kann, es sei denn, dass eine förmliche Beliebtheitserklärung eingeholt wird, und nicht als entscheidender Faktor herangezogen werden kann. Daher spielt die Einholung einer Sichtbarkeitserklärung eine sehr wichtige Rolle bei der Feststellung des Markenstatus in Ecuador.
Verfahren zur Einreichung eines „Sichtbarkeitsanspruchs“ in Ecuador
- Stellen Sie eine Anfrage
- a) Ein formeller Antrag auf eine Sichtbarkeitserklärung
- b) Einzelheiten zur Marke, einschließlich der Art der Marke und der Länder oder Regionen, in denen die Marke als bekannt gilt
- c) Dokumentarischer Nachweis der vorherigen Registrierung oder beglaubigte Kopie der internationalen Registrierung
- d) Liste der Produkte, Dienstleistungen oder Aktivitäten im Zusammenhang mit der Marke
- e) Bewerberinformationen, Kontaktinformationen und Identitätsnachweis
- f) Dokumente, die den Ruf der Marke belegen, wie Verkaufsdaten, Werbeausgaben und Marktforschung usw.
2. Rezension:
- SENADI prüft Anträge innerhalb von 15 Tagen. Liegen Mängel vor, muss der Antragsteller innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Korrekturmitteilung auf Korrekturen reagieren.
3. Überprüfung und Entscheidung:
- Sobald der Antrag alle formellen Anforderungen erfüllt, bewertet SENADI die Beweise und erlässt einen Begründungsbeschluss, in dem die Bekanntheit der Marke festgestellt wird. Die Erklärung ist 7 Jahre gültig.
4. Offizielle Ausgaben:
- Die Kosten liegen je nach Komplexität des Verfahrens zwischen 3.270 und 10.800 US-Dollar.
5. Aktualität:
- Die Sichtbarkeitserklärung ist 7 Jahre gültig. Während die Einholung einer Reputationserklärung die Position einer Marke stärken kann, führt eine Reputationserklärung nicht automatisch dazu, dass zuvor eingetragene Markenrechte aufgehoben oder gelöscht werden. Um eine ältere Marke zu löschen oder für ungültig zu erklären, muss noch ein gesondertes Verfahren eingeleitet werden.
6. Faktoren, die die Popularität bestimmen
- Gemäß den einschlägigen Bestimmungen des ecuadorianischen Markenrechts sind folgende Faktoren ausschlaggebend für die Beliebtheit:
- a) Öffentliche Anerkennung relevanter Branchen
- b) Dauer und geografische Reichweite der Markennutzung und -förderung
- c) Investitionen in Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen
- d) Vertriebsleistung und Marktdurchdringung
- e) Angeborene oder erworbene Unterscheidungskraft der Marke
In anderen Ländern abgegebene Reputationserklärungen sind in Ecuador von Wert, und obwohl die Einholung einer Reputationserklärung in Ecuador ein komplexer Prozess ist, kann sie eine entscheidende Rolle beim Schutz des Rufs und der Marktposition einer Marke spielen.
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