Es gibt zwei Möglichkeiten, beim EUIPO einen Antrag auf Eintragung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters einzureichen:
- (i) Reichen Sie Ihren Antrag direkt beim Amt oder beim Zentralamt für gewerbliches Eigentum eines Mitgliedstaats oder beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum (BOIP) ein.
- (ii) Reichen Sie eine internationale Registrierung beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ein und benennen Sie die Europäische Union
Wenn das Gemeinschaftsgeschmacksmuster bei einem nationalen Amt oder einem BOIP-Mitgliedstaat eingereicht wird, hat die Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldung die gleiche Wirkung wie die beim Amt eingereichte Anmeldung, sofern die Anmeldung innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum der Einreichung beim EUIPO eingeht an diesem Tag. Geht der Antrag nicht innerhalb der Zweimonatsfrist beim EUIPO ein, gilt als Antragsdatum das Eingangsdatum beim EUIPO. Wenn eine Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldung kurz nach Ablauf der Zweimonatsfrist eingeht, prüft der EUIPO-Prüfer, ob die Frist gemäß einer der in Artikel 58 Absatz 4 GGDV genannten Bedingungen verlängert werden sollte.
Wenn eine Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldung alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wird sie in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen genehmigt. Wenn das Design nicht auf die Produktliste in DesignClass verweist, kann sich die Autorisierung verzögern. In diesem Fall muss die Produktbeschreibung in die offizielle EU-Sprache übersetzt werden.
Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster kann auf folgende Weise beschleunigt werden: Wenn es dem beschleunigten Verfahren entspricht, kann es innerhalb von 2 Arbeitstagen genehmigt werden:
- Reichen Sie Ihre Bewerbung elektronisch über das vierstufige Formular ein
- Verwenden Sie DesignClass zur Produktbeschreibung und -klassifizierung
- Das Prioritätsdokument, das die Priorität beansprucht, ist bereits im WIPO DAS verfügbar und der DAS-Code wird mit der elektronischen Anmeldung eingereicht (nicht erforderlich für Erstanträge).
- Keine Ausstellungspriorität erforderlich
- Geben Sie die Registrierungsnummer des Agenten ein
- Die Gebühr wird vom beim EUIPO registrierten Girokonto der Agentur abgebucht oder per Kreditkarte bezahlt
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