Das Kanada-USA-Mexiko-Abkommen, kurz CUSMA genannt, trat am 1. Juli 2020 in Kraft. Als Unterzeichner von CUSMA verspricht Kanada nicht nur, kanadische Patentanträge zeitnah zu bearbeiten, sondern verpflichtet sich auch, Patentinhabern, die die Erteilung kanadischer Patente unangemessen verzögern, eine Zeitentschädigung zu gewähren. Gemäß den neuen kanadischen Patentbestimmungen, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten, wird Kanada Patentinhaber, die die Erteilung kanadischer Patente unangemessen verzögern, zusätzlich zur Einführung von Ansprüchen durch die Bereitstellung „zusätzlicher Fristen“ entschädigen Zusatzgebühren und eine weitere größte Änderung nach der RCE-Anfrage. Abschnitt 46.1 der Änderungen des kanadischen Patentgesetzes, der den gesetzlichen Rahmen für „Laufzeitentschädigung“ festlegt, wobei 46.1 (1) Folgendes vorsieht: wenn
- (a) Das Patent wurde nach dem späteren Zeitpunkt erteilt
- (i) der fünfte Jahrestag des in Klausel (2) genannten anwendbaren Datums
- (ii) ohne Rücksicht auf Abschnitt 35 (4) ein Antrag auf Prüfung einer Patentanmeldung gemäß Abschnitt 35 gestellt wird, die in Abschnitt 35 (1) genannte Gebühr und gegebenenfalls die in Abschnitt 35 genannte Gebühr entrichtet wird (1) gezahlt wird 3) Der dritte Jahrestag des ersten Datums der in Absatz (a) genannten Verzugsstrafe
- (b) Das Anmeldedatum der Patentanmeldung liegt am oder nach dem 1. Dezember 2020 und
- (c) Der Patentinhaber muss eine Fristentschädigung gemäß den Vorschriften beantragen und die Gebühren innerhalb von 3 Monaten nach Genehmigung des Patents zahlen.
Abschnitt 46.1(2) des Canadian Patents Act definiert das „Anmeldedatum“. Abhängig von der Art der kanadischen Patentanmeldung kann der Begriff „Anwendbarkeitsdatum“ wie folgt verstanden werden:
Patenttyp | Anwendbares Datum | Gesetzlich relevante Bestimmungen |
Division | Einreichungsdatum | Patentregel 117.02(1); Patentgesetz Abschnitt 46.1(2)(a) |
PCT-Eintritt in die nationale Phase der CA-Anmeldung | Eintrittstag | Patentregel 117.02(2); Patentgesetz Abschnitt 46.1(2)(b) |
Bewerben Sie sich aus einem anderen CA-Land | Bewerbungsdatum | Patentgesetz Abschnitt 46.1(2)(c) |
Ein Antrag auf Fristverlängerung setzt voraus, dass der Antragsteller einen Antrag auf Fristverlängerung stellt und die erforderlichen amtlichen Gebühren entrichtet. Wird eine Verlängerung gewährt, muss der Antragsteller die zur Aufrechterhaltung seiner Rechte erforderlichen jährlichen Gebühren entrichten. Ab dem 20. Lebensjahr ist der Jahresbeitrag jedes Jahr gleich.
Die Laufzeitverlängerung errechnet sich aus der Anzahl der Tage zwischen dem fünften Jahrestag des maßgeblichen Datums und dem dritten Jahrestag des Prüfungsantrags, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt, und dem Datum der Patenterteilung, abzüglich des gemäß den Ausführungsbestimmungen festgelegten Betrags. Anzahl der Tage. Die Anzahl der gemäß Abschnitt 46.1(4) des Canadian Patents Act gekürzten Tage ist die Summe aller Tage in dem oder den in Abschnitt 117.03(1) der Patents Rules angegebenen Zeiträumen, einschließlich:
- Jeden Tag wird die Sachprüfung verschoben
- Jeden Tag wird eine Patentanmeldung aufgegeben
- jeder Verlängerungstag gemäß Abschnitt 3(1) der Patentregeln
- Jeden Tag ab dem Datum des Zulassungsbescheids oder des bedingten Zulassungsbescheids bis zur Zahlung der endgültigen Gebühr (es sei denn, der Bescheid wird widerrufen, der Bescheid wird zurückgezogen oder der Antrag wird aufgegeben);
- Jeden Tag nach dem Fälligkeitsdatum der Jahresgebühr
Das Certificate of Supplementary Protection (CSP) tritt gleichzeitig mit der möglichen Verlängerung der Patentlaufzeit in Kraft. Mit anderen Worten: Die Laufzeit des CSP tritt in Kraft, wenn die in Artikel 44 des Patentgesetzes festgelegte Laufzeit abläuft, unabhängig davon, ob die Patentlaufzeit verlängert werden kann. Die CSP-Bestimmungen gelten nur für Patente, die sich auf pharmazeutische Inhaltsstoffe oder Kombinationen pharmazeutischer Inhaltsstoffe beziehen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein kanadisches Patent nicht für eine Laufzeitverlängerung in Frage kommt, es sei denn, das Patent wurde nach dem späteren der beiden folgenden Daten erteilt:
- (i) Fünf Jahre ab dem Datum der nationalen Eintragung, Einreichung oder Anmeldung
- (ii) Drei Jahre ab dem Datum des Antrags auf Sachprüfung
CIPO wird das Manual on Patent Office Practice (MOPOP) im Hinblick auf Fristverlängerungen später im Jahr 2025 aktualisieren.
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