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Bewerbungsprozess:
- Die Antragsunterlagen für ein Industriedesign in Australien müssen enthalten:
- Antragsteller
- Designer
- Titel oder Produktname
- eine Reihe visueller Anzeigen; und
- Prioritätsinformationen (sofern vorhanden).
- Ansprüche auf Neuheit und Einzigartigkeit
- Es ist nicht erforderlich, eine Kopie der Vollmacht oder des Prioritätsdokuments bereitzustellen. Dennoch wird empfohlen, diese Dokumente bei der Patentanmeldung aufzubewahren, für den Fall, dass der Prüfer sie in späteren Verfahren benötigt. Dies kommt jedoch nur selten vor.
- Innerhalb von 2 bis 6 Monaten ab dem Anmeldetag wird die Designanmeldung einer relativ einfachen Formalprüfung unterzogen und Designs ohne Probleme oder mit behobenen Mängeln gelangen in das Zulassungsverfahren. Das Design hat eine anfängliche Schutzdauer von 5 Jahren ab dem Anmeldetag, die durch Zahlung einer jährlichen Verlängerungsgebühr um weitere 5 Jahre verlängert werden kann.
- Während der Gültigkeitsdauer eines Geschmacksmusters kann jedermann jederzeit eine materielle Prüfung des Geschmacksmusters beantragen. Die Sachprüfung wird in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach der Stellung des Sachprüfungsantrags durchgeführt und ist innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen.
Überprüfungs- und Berufungsverfahren:
- Bei der Formalprüfung klassifiziert das AUIPO die Designanmeldung zunächst nach der Art des Erzeugnisses. Prüfen Sie, ob die Designanmeldung mehrere Designs enthält. Wenn bei der formalen Prüfung keine Probleme auftreten (oder alle Probleme behoben wurden), wird der Anmeldung stattgegeben.
- Die inhaltliche Prüfung einer Designeintragung ist freiwillig und kann jederzeit vom Rechteinhaber oder einem Dritten beantragt werden. Beantragt ein Dritter eine Sachprüfung, so hat er die Hälfte der Prüfungsgebühr zu entrichten, die andere Hälfte muss der Rechtsinhaber entrichten. Wenn der Rechteinhaber die andere Hälfte nicht zahlt, wird das Genehmigungsverfahren beendet.
- Vermeiden Sie Verletzungsansprüche im Zusammenhang mit nicht zertifizierten Designregistrierungen, die gemäß dem Designs Act 2003 eine unangemessene Bedrohung darstellen können.
- Sobald die Sachprüfung abgeschlossen ist, sendet der Vertreter eine Absichtserklärung zur Bestätigung an den eingetragenen Eigentümer des Designs, an alle Personen mit einem Interesse an dem Design und (sofern ein Dritter die Prüfung beantragt hat) an den Dritten, der den Antrag gestellt hat. Ist ein Dritter mit der Entscheidung des Vertreters nicht einverstanden, erhält er innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel ein Monat) die Möglichkeit, durch Einreichung eines Antrags seine Meinung kundzutun.
Einspruchsverfahren
- Das Gesetz über Geschmacksmuster aus dem Jahr 2003 sieht vor, dass interessierte Parteien zu bestimmten Entscheidungen Stellung nehmen und auch Einspruch gegen Änderungs- oder Verlängerungsanträge erheben können. Das typische Einspruchsverfahren besteht darin, dass der Fall nach Einreichung einer Einspruchsschrift in ein Anhörungsverfahren übergeht, bei dem beide Parteien die Möglichkeit haben, Beweise vorzulegen. Eine Anhörung kann auf schriftlichen Eingaben, einem Antrag auf mündliche Anhörung oder beidem beruhen.
Autorisierungsverfahren:
- Ein Antragsteller kann bei der Einreichung einer neuen australischen Designanmeldung oder zu einem späteren Zeitpunkt einen Antrag auf Erteilung stellen. Wird innerhalb von sechs Monaten nach dem Prioritätsdatum kein Erteilungsantrag gestellt und die Anmeldung nicht zurückgezogen, gilt der Antrag als gestellt und die Anmeldung wird erteilt.
- Genehmigung innerhalb von 2 Monaten nach Einreichung des Genehmigungsantrags
- Das genehmigte Design kann jedoch nicht ohne Prüfung und Zertifizierung umgesetzt werden. Das heißt, das umzusetzende Designpatent muss einer inhaltlichen Prüfung unterzogen werden und muss neuartig und einzigartig sein.
- Das Sachprüfungsverfahren ist optional und kann während der Laufzeit eines erteilten Patents jederzeit beantragt werden. Die Sachprüfung wird üblicherweise innerhalb von drei Monaten nach der Aufforderung zur Sachprüfung durchgeführt und muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein.
Das Design wird aus dem Patentregister gelöscht
- Sofern die Inhaberschaft eines Designs nicht auf urheberrechtlichen Gründen beruht, wird ein Design aus dem Designregister gelöscht, wenn nach einer sachlichen Prüfung festgestellt wird, dass es weder neu noch unterscheidungskräftig ist.
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