Uruguay ist vor Kurzem dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) beigetreten, was einen wichtigen Schritt vorwärts für den Schutz des geistigen Eigentums des Landes darstellt. Seit dem 7. Januar 2025 ist der PCT in Uruguay offiziell in Kraft getreten und das uruguayische Patent- und Markenamt (DNPI) hat zudem die Resolution 1/2025 herausgegeben, die den grundlegenden Rechtsrahmen für PCT-Anmeldungen festlegt. Hier sind einige wichtige Erkenntnisse aus den neuen Regeln:
- Frist für die Anmeldung zur nationalen Phase: Die Frist für die Anmeldung zur nationalen Phase in Uruguay beträgt 30 Monate ab dem Prioritätsdatum.
- Bewerbungssprache: Spanisch ist als einzige akzeptierte Bewerbungssprache angegeben.
- Nationale Phase: Nur internationale Anmeldungen, die am oder nach dem 7. Januar 2025 eingereicht werden, treten in die nationale Phase ein. Anmelder sollten dieses Datum beachten, um ihre Anmeldezeit entsprechend planen zu können.
- Rechtliche Gleichwertigkeit von PCT- und nationalen Anmeldungen: International eingereichte PCT-Anmeldungen haben den gleichen Rechtsstatus wie nationale Anmeldungen und der internationale Anmeldetag wird als nationaler Anmeldetag angesehen, was den Anmeldeprozess reibungslos gestaltet.
- Bearbeitung der Prioritätswiederherstellung: Der Antragsteller muss eine Erklärung mit den Gründen für die Verzögerung einreichen und die entsprechende Gebühr für die Wiederherstellung des erloschenen Prioritätsrechts entrichten. Dies erfordert eine Auslegungsgrundlage hinsichtlich „gebotener Sorgfalt“ oder „unbeabsichtigter Fehler“, was ebenfalls zu den professionellen Beratungsleistungen gehört, die Yezhima seinen Kunden anbieten kann.
- Einreichen von Anmeldungen über das ePCT-System: Uruguayische Staatsbürger oder Einwohner können Anmeldungen über das ePCT-System der WIPO einreichen und dabei das DNPI als Anmeldeamt auswählen.
- Ermäßigung der internationalen Anmeldegebühr: Staatsangehörige Uruguays oder Einwohner Uruguays können von einer Ermäßigung der internationalen Anmeldegebühr um 90 % profitieren.
- Anerkannte internationale Recherchebehörden: Uruguay erkennt mehrere internationale Recherchebehörden an, darunter die in Chile, Brasilien, Spanien, Europa, den Vereinigten Staaten, Singapur und Japan, und bietet vielfältige Möglichkeiten zur Patentrecherche.
Diese Entwicklung in Uruguay kommt nicht nur den uruguayischen Erfindern zugute, sondern steigert auch die Attraktivität des Landes für internationale Geschäftsprojekte, die einen starken Schutz des geistigen Eigentums anstreben. Wir werden weiterhin die neuesten Vorschriften des DNPI im Auge behalten und unseren Kunden rechtzeitig professionelle Unterstützung und Beratung bieten, damit sie sich besser an diese Änderung anpassen und von ihr profitieren können. Wir freuen uns darauf, Unternehmen durch unsere professionellen Dienstleistungen dabei zu helfen, sich auf dem globalen Markt abzuheben.
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