申请流程 Application Process Flow
发明专利申请流程 Invention
Deutsches Patent- und Markenamt
Englisch: Deutsches Patent- und Markenamt, Abkürzung: DPMA
Website: www.dpma.de
Deutsche Erfindungspatentrecherche: DEPATISnet | Basisrecherche (dpma.de)
Deutschland übernimmt derzeit eine 13-stellige Codierungsregel für Patentanmeldungsnummern:
【Patenttyp】+【Anmeldungsjahr】+【6-stellige Seriennummer】+【.】+【Prüfcode】
- Die Regeln gelten für Erfindungspatente, Gebrauchsmuster, Layout-Gestaltungsanmeldungen und ergänzende Schutzzertifikate ab dem 1. Januar 2004 und gelten für Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen ab dem 1. Januar 2008. Die Typenschlüssel lauten wie folgt:
- 10: Deutsche Erfindungspatentanmeldung
11: PCT-Anmeldung mit Benennung von Deutschland
12: Ergänzendes Schutzzertifikat
20: Gebrauchsmusteranmeldung
21: Von PCT-Anmeldungen abgeleitete Gebrauchsmusteranmeldungen
22: Layout-Design-Anwendung
30: Markenanmeldung
40: Geschmacksmusteranmeldung
41: Typografie
50: Der deutsche Teil des europäischen Patents in deutscher Sprache
60: Deutscher Teil des europäischen Patents in englischer oder französischer Sprache - Die 6-stellige Seriennummer beginnt jedes Jahr bei 000001, und die Zahl nach dem Dezimalkomma stellt den Prüfcode dar. Die Berechnungsmethode des Prüfcodes ist:
- 1. Multiplizieren Sie jede Zahl in der Seriennummer von rechts nach links (eins, zehn, hundert, tausend, zehntausend usw.) mit 2, 3, 4, 5, 6 usw. (arithmetische Folge) und addieren Sie sie;
- 2. Teilen Sie die Zahl aus Schritt 1 durch 11, um einen Rest zu erhalten.
- 3. Subtrahieren Sie den in Schritt 2 erhaltenen Rest von 11, was der endgültige Prüfcode ist.
Einreichungssprache: Deutsch | |
Pfad der Pariser Konvention | PCT-Weg |
Notwendige Dokumente:
| Notwendige Dokumente:
|
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
| Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
|
20 Jahre
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung des europäischen Patents.
Das DPMA führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Nach Eingang der Patentanmeldung beim DPMA führt es eine formelle Prüfung der Erfindungspatentanmeldung durch, prüft, ob diese offensichtlich gegen die guten Sitten verstößt, und klassifiziert die Patentanmeldung nach dem internationalen Klassifikationsstandard. 18 Monate ab dem Anmeldetag/Prioritätstag schließt das DPMA die Veröffentlichung des Patents ab. Enthält eine Patentanmeldung Angaben oder Zeichnungen, die eindeutig gegen die guten Sitten verstoßen, wird das DPMA von einer Veröffentlichung der Patentanmeldung absehen. Jede Person/Anmelder sollte spätestens innerhalb von 7 Jahren ab dem Anmeldetag/Prioritätstag einen Antrag auf Sachprüfung stellen und die entsprechende Prüfungsgebühr entrichten.Das DPMA führt die Neuheits-, gewerbliche Anwendbarkeits- und erfinderische Prüfung der Patentanmeldung gemäß der Patentanmeldung durch Deutsches Patentrecht. Liegen die Voraussetzungen des Patentgesetzes nicht vor, wird die Patentanmeldung zurückgewiesen. Liegen die Voraussetzungen des Patentgesetzes vor, wird die Patentanmeldung genehmigt und bekannt gegeben. Erfolgt innerhalb von 9 Monaten nach Erteilung kein Einspruch, bleibt das Patent für maximal 20 Jahre geschützt.
Für Offenlegungen, die sich aus der Präsentation von Erfindungen und Schöpfungen auf offiziellen oder offiziell anerkannten internationalen Ausstellungen ergeben, oder böswillige Offenlegungen durch Dritte gilt eine 6-monatige Neuheitsschonfrist.
Wird gleichzeitig mit der deutschen Patentanmeldung ein Antrag auf Sachprüfung gestellt und Prüfungsgebühren entrichtet und kein Verlängerungsantrag gestellt, ist das Patentverfahren in durchschnittlich 2,5-3 Jahren abgeschlossen.
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Sie wird jährlich ab dem dritten Jahr nach dem Antragsdatum gezahlt, die Frist beträgt jedes Jahr 2 Monate nach dem Antragsdatum, mit einer 6-monatigen Säumnisfrist und einer Säumnisgebühr von 50 Euro.
Eine Wiederherstellung des Vorrangs wird nicht akzeptiert.
NEIN
NEIN
实用新型申请流程 Utility Model
Deutsches Patent- und Markenamt
Englisch: Deutsches Patent- und Markenamt, Abkürzung: DPMA
Website: www.dpma.de
Deutsche Gebrauchsmusterrecherche: DEPATISnet | Basisrecherche (dpma.de)
Deutschland übernimmt derzeit eine 13-stellige Codierungsregel für Patentanmeldungsnummern:
【Patenttyp】+【Anmeldungsjahr】+【6-stellige Seriennummer】+【.】+【Prüfcode】
- Die Regeln gelten für Erfindungspatente, Gebrauchsmuster, Layout-Gestaltungsanmeldungen und ergänzende Schutzzertifikate ab dem 1. Januar 2004 und gelten für Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen ab dem 1. Januar 2008. Die Typenschlüssel lauten wie folgt:
- 10: Deutsche Erfindungspatentanmeldung
11: PCT-Anmeldung mit Benennung von Deutschland
12: Ergänzendes Schutzzertifikat
20: Gebrauchsmusteranmeldung
21: Von PCT-Anmeldungen abgeleitete Gebrauchsmusteranmeldungen
22: Layout-Design-Anwendung
30: Markenanmeldung
40: Geschmacksmusteranmeldung
41: Typografie
50: Der deutsche Teil des europäischen Patents in deutscher Sprache
60: Deutscher Teil des europäischen Patents in englischer oder französischer Sprache - Die 6-stellige Seriennummer beginnt jedes Jahr bei 000001, und die Zahl nach dem Dezimalkomma stellt den Prüfcode dar. Die Berechnungsmethode des Prüfcodes ist:
- 1. Multiplizieren Sie jede Zahl in der Seriennummer von rechts nach links (eins, zehn, hundert, tausend, zehntausend usw.) mit 2, 3, 4, 5, 6 usw. (arithmetische Folge) und addieren Sie sie;
- 2. Teilen Sie die Zahl aus Schritt 1 durch 11, um einen Rest zu erhalten.
- 3. Subtrahieren Sie den in Schritt 2 erhaltenen Rest von 11, was der endgültige Prüfcode ist.
Einreichungssprache: Deutsch | |
Pfad der Pariser Konvention | PCT-Weg |
Notwendige Dokumente:
| Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
| Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
|
10 Jahre
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung des europäischen Patents.
Das DPMA führt eine Formprüfung nur für deutsche Gebrauchsmusteranmeldungen durch.
Für Offenlegungen, die sich aus der Präsentation von Erfindungen und Schöpfungen auf offiziellen oder offiziell anerkannten internationalen Ausstellungen ergeben, oder böswillige Offenlegungen durch Dritte gilt eine 6-monatige Neuheitsschonfrist.
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: dreimal im 4. Jahr, 7. Jahr und 9. Jahr ab dem Anmeldetag zu zahlen.
4,2 Monate
NEIN
NEIN
NEIN
外观设计申请流程 Design
Deutsches Patent- und Markenamt
Englisch: Deutsches Patent- und Markenamt, Abkürzung: DPMA
Website: www.dpma.de
Deutsche Geschmacksmusterrecherche: DEPATISnet | Basisrecherche (dpma.de)
Deutschland übernimmt derzeit eine 13-stellige Codierungsregel für Patentanmeldungsnummern:
【Patenttyp】+【Anmeldungsjahr】+【6-stellige Seriennummer】+【.】+【Prüfcode】
- Die Regeln gelten für Erfindungspatente, Gebrauchsmuster, Layout-Gestaltungsanmeldungen und ergänzende Schutzzertifikate ab dem 1. Januar 2004 und gelten für Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen ab dem 1. Januar 2008. Die Typenschlüssel lauten wie folgt:
- 10: Deutsche Erfindungspatentanmeldung
11: PCT-Anmeldung mit Benennung von Deutschland
12: Ergänzendes Schutzzertifikat
20: Gebrauchsmusteranmeldung
21: Von PCT-Anmeldungen abgeleitete Gebrauchsmusteranmeldungen
22: Layout-Design-Anwendung
30: Markenanmeldung
40: Geschmacksmusteranmeldung
41: Typografie
50: Der deutsche Teil des europäischen Patents in deutscher Sprache
60: Deutscher Teil des europäischen Patents in englischer oder französischer Sprache - Die 6-stellige Seriennummer beginnt jedes Jahr bei 000001, und die Zahl nach dem Dezimalkomma stellt den Prüfcode dar. Die Berechnungsmethode des Prüfcodes ist:
- 1. Multiplizieren Sie jede Zahl in der Seriennummer von rechts nach links (eins, zehn, hundert, tausend, zehntausend usw.) mit 2, 3, 4, 5, 6 usw. (arithmetische Folge) und addieren Sie sie;
- 2. Teilen Sie die Zahl aus Schritt 1 durch 11, um einen Rest zu erhalten.
- 3. Subtrahieren Sie den in Schritt 2 erhaltenen Rest von 11, was der endgültige Prüfcode ist.
Einreichungssprache: Deutsch |
Notwendige Dokumente:
|
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
|
Die anfängliche Schutzdauer beträgt 5 Jahre, die 4 Mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden kann, und die maximale Schutzdauer beträgt 25 Jahre.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Route: 6 Monate ab frühestem Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Das DPMA führt eine Formprüfung nur für deutsche Geschmacksmusteranmeldungen durch.
Wenn folgende Situationen auftreten:
- Offenlegungen, die vom Designer oder seinem Rechtsnachfolger veröffentlicht wurden
- oder der Designer oder sein Rechtsnachfolger Auskunftserteilung, die durch die Offenlegung des Dritten verursachte Offenlegung
- oder Offenlegung, die durch böswillige Offenlegung durch Dritte verursacht wurde
Die Neuheitsschonfrist kann innerhalb von 12 Monaten nach der ersten Offenbarung des Geschmacksmusters in Anspruch genommen werden.
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: viermal im 6. Jahr, 11. Jahr, 16. Jahr und 21. Jahr ab Antragsdatum, wobei die Verlängerungsgebühr vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zu entrichten ist.
3-4 Monate
NEIN
NEIN
Ja. In eine Designanmeldung können maximal 100 Designs aufgenommen werden, wenn es mindestens ein Design in derselben Kategorie gibt.
套餐价格(官费和服务费) / Package fee
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