Deutsches Patentanmeldungsverfahren

专利 商标

deutschland übersicht

Deutschland, offiziell die Bundesrepublik Deutschland, ist eine parlamentarische Bundesrepublik mit 16 Bundesländern. Hauptstadt und größte Stadt ist Berlin. Deutschland liegt in Mittel- und Westeuropa und grenzt im Norden an Dänemark, im Osten an Polen und die Tschechische Republik, im Südosten an Österreich,Weiterlesen

deutschland übersicht

Deutschland, offiziell die Bundesrepublik Deutschland, ist eine parlamentarische Bundesrepublik mit 16 Bundesländern. Hauptstadt und größte Stadt ist Berlin. Deutschland liegt in Mittel- und Westeuropa und grenzt im Norden an Dänemark, im Osten an Polen und die Tschechische Republik, im Südosten an Österreich, im Südwesten an die Schweiz, im Westen an Frankreich, Luxemburg und Belgien und im Nordwesten an die Niederlande. Deutschland ist das bevölkerungsreichste Land der Europäischen Union und belegt weltweit den sechzehnten Platz.

Deutsche Rechtsordnung des gewerblichen Rechtsschutzes

  • "Patentrecht"
  • Patentverordnung
  • "Gebrauchsmusterrecht"
  • "Gebrauchsmusterordnung"
  • "Markenrecht"
  • Markenverordnung
  • "Geschmacksmustergesetz"
  • „Geschmacksmusterordnung“
  • „Vegetationsvielfaltschutzgesetz“
  • Protect Microelectronic Semiconductor Product Topology Act
  • Arbeitnehmererfindungsschutzgesetz
  • Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
  • Gesetz zur Verwaltung des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte der Urheberrechtsgesellschaft

Internationale Organisation/Abkommen

  • Vertrag von Singapur über das Markenrecht
  • WIPO-Urheberrechtsvertrag
  • Vertrag über Darbietungen und Tonträger der WIPO
  • Markenrechtsvertrag
  • Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
  • Abkommen von Locarno zur Schaffung einer internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle
  • Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke des Patentverfahrens
  • Brüsseler Übereinkommen über das Senden von Programmsignalen für Satellitenübertragungen
  • Patentkooperationsvertrag
  • Das Straßburger Abkommen über die Internationale Patentklassifikation
  • Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern vor unbefugter Vervielfältigung ihrer Tonträger
  • „Übereinkommen zur Gründung der Weltorganisation für geistiges Eigentum“
  • Römisches Übereinkommen zum Schutz von ausübenden Künstlern, Tonträgerherstellern und Sendeunternehmen
  • Abkommen von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Zwecke der Eintragung von Marken
  • Haager Abkommen über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle
  • Madrider Abkommen zur Bekämpfung falscher oder irreführender Herkunftsangaben von Waren
  • Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
  • Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums
  • Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst
Weniger lesen

Sprache des teilnehmers
Deutsch

申请流程 Application Process Flow

发明专利申请流程 Invention

Das muss der patentamt sein

Deutsches Patent- und Markenamt

Englisch: Deutsches Patent- und Markenamt, Abkürzung: DPMA

Website: www.dpma.de

Deutsche Erfindungspatentrecherche: DEPATISnet | Basisrecherche (dpma.de)

  • Deutschland übernimmt derzeit eine 13-stellige Codierungsregel für Patentanmeldungsnummern:

    • 【Patenttyp】+【Anmeldungsjahr】+【6-stellige Seriennummer】+【.】+【Prüfcode】

    • Die Regeln gelten für Erfindungspatente, Gebrauchsmuster, Layout-Gestaltungsanmeldungen und ergänzende Schutzzertifikate ab dem 1. Januar 2004 und gelten für Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen ab dem 1. Januar 2008. Die Typenschlüssel lauten wie folgt:
    • 10: Deutsche Erfindungspatentanmeldung
      11: PCT-Anmeldung mit Benennung von Deutschland
      12: Ergänzendes Schutzzertifikat
      20: Gebrauchsmusteranmeldung
      21: Von PCT-Anmeldungen abgeleitete Gebrauchsmusteranmeldungen
      22: Layout-Design-Anwendung
      30: Markenanmeldung
      40: Geschmacksmusteranmeldung
      41: Typografie
      50: Der deutsche Teil des europäischen Patents in deutscher Sprache
      60: Deutscher Teil des europäischen Patents in englischer oder französischer Sprache
    • Die 6-stellige Seriennummer beginnt jedes Jahr bei 000001, und die Zahl nach dem Dezimalkomma stellt den Prüfcode dar. Die Berechnungsmethode des Prüfcodes ist:
      • 1. Multiplizieren Sie jede Zahl in der Seriennummer von rechts nach links (eins, zehn, hundert, tausend, zehntausend usw.) mit 2, 3, 4, 5, 6 usw. (arithmetische Folge) und addieren Sie sie;
      • 2. Teilen Sie die Zahl aus Schritt 1 durch 11, um einen Rest zu erhalten.
      • 3. Subtrahieren Sie den in Schritt 2 erhaltenen Rest von 11, was der endgültige Prüfcode ist.

Einreichungssprache: Deutsch

Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  2. Hinterlegungsbescheinigung für Mikroorganismen und ihre deutsche Übersetzung
  3. Certificate of Microbiological Survival und seine deutsche Übersetzung
  4. Prioritätsbeleg
  5. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  6. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  7. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
  2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
  3. Eintritt in die deutsche nationale Phase 19/28/34/41 geändert
  4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  5. Hinterlegungsbescheinigung für Mikroorganismen und ihre deutsche Übersetzung
  6. Certificate of Microbiological Survival und seine deutsche Übersetzung
  7. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  8. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts

20 Jahre

  • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung des europäischen Patents.

Das DPMA führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Nach Eingang der Patentanmeldung beim DPMA führt es eine formelle Prüfung der Erfindungspatentanmeldung durch, prüft, ob diese offensichtlich gegen die guten Sitten verstößt, und klassifiziert die Patentanmeldung nach dem internationalen Klassifikationsstandard. 18 Monate ab dem Anmeldetag/Prioritätstag schließt das DPMA die Veröffentlichung des Patents ab. Enthält eine Patentanmeldung Angaben oder Zeichnungen, die eindeutig gegen die guten Sitten verstoßen, wird das DPMA von einer Veröffentlichung der Patentanmeldung absehen. Jede Person/Anmelder sollte spätestens innerhalb von 7 Jahren ab dem Anmeldetag/Prioritätstag einen Antrag auf Sachprüfung stellen und die entsprechende Prüfungsgebühr entrichten.Das DPMA führt die Neuheits-, gewerbliche Anwendbarkeits- und erfinderische Prüfung der Patentanmeldung gemäß der Patentanmeldung durch Deutsches Patentrecht. Liegen die Voraussetzungen des Patentgesetzes nicht vor, wird die Patentanmeldung zurückgewiesen. Liegen die Voraussetzungen des Patentgesetzes vor, wird die Patentanmeldung genehmigt und bekannt gegeben. Erfolgt innerhalb von 9 Monaten nach Erteilung kein Einspruch, bleibt das Patent für maximal 20 Jahre geschützt.

Für Offenlegungen, die sich aus der Präsentation von Erfindungen und Schöpfungen auf offiziellen oder offiziell anerkannten internationalen Ausstellungen ergeben, oder böswillige Offenlegungen durch Dritte gilt eine 6-monatige Neuheitsschonfrist.

Wird gleichzeitig mit der deutschen Patentanmeldung ein Antrag auf Sachprüfung gestellt und Prüfungsgebühren entrichtet und kein Verlängerungsantrag gestellt, ist das Patentverfahren in durchschnittlich 2,5-3 Jahren abgeschlossen.

  • Lizenzgebühr: Keine.
  • Jahresgebühr: Sie wird jährlich ab dem dritten Jahr nach dem Antragsdatum gezahlt, die Frist beträgt jedes Jahr 2 Monate nach dem Antragsdatum, mit einer 6-monatigen Säumnisfrist und einer Säumnisgebühr von 50 Euro.

Eine Wiederherstellung des Vorrangs wird nicht akzeptiert.

NEIN

NEIN

Das muss der patentamt sein

Deutsches Patent- und Markenamt

Englisch: Deutsches Patent- und Markenamt, Abkürzung: DPMA

Website: www.dpma.de

Deutsche Gebrauchsmusterrecherche: DEPATISnet | Basisrecherche (dpma.de)

  • Deutschland übernimmt derzeit eine 13-stellige Codierungsregel für Patentanmeldungsnummern:

    • 【Patenttyp】+【Anmeldungsjahr】+【6-stellige Seriennummer】+【.】+【Prüfcode】

    • Die Regeln gelten für Erfindungspatente, Gebrauchsmuster, Layout-Gestaltungsanmeldungen und ergänzende Schutzzertifikate ab dem 1. Januar 2004 und gelten für Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen ab dem 1. Januar 2008. Die Typenschlüssel lauten wie folgt:
    • 10: Deutsche Erfindungspatentanmeldung
      11: PCT-Anmeldung mit Benennung von Deutschland
      12: Ergänzendes Schutzzertifikat
      20: Gebrauchsmusteranmeldung
      21: Von PCT-Anmeldungen abgeleitete Gebrauchsmusteranmeldungen
      22: Layout-Design-Anwendung
      30: Markenanmeldung
      40: Geschmacksmusteranmeldung
      41: Typografie
      50: Der deutsche Teil des europäischen Patents in deutscher Sprache
      60: Deutscher Teil des europäischen Patents in englischer oder französischer Sprache
    • Die 6-stellige Seriennummer beginnt jedes Jahr bei 000001, und die Zahl nach dem Dezimalkomma stellt den Prüfcode dar. Die Berechnungsmethode des Prüfcodes ist:
      • 1. Multiplizieren Sie jede Zahl in der Seriennummer von rechts nach links (eins, zehn, hundert, tausend, zehntausend usw.) mit 2, 3, 4, 5, 6 usw. (arithmetische Folge) und addieren Sie sie;
      • 2. Teilen Sie die Zahl aus Schritt 1 durch 11, um einen Rest zu erhalten.
      • 3. Subtrahieren Sie den in Schritt 2 erhaltenen Rest von 11, was der endgültige Prüfcode ist.

Einreichungssprache: Deutsch

Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Prioritätsbeleg
  2. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  3. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  4. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
  2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
  3. Eintritt in die deutsche nationale Phase 19/28/34/41 geändert
  4. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  5. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts

10 Jahre

  • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung des europäischen Patents.

Das DPMA führt eine Formprüfung nur für deutsche Gebrauchsmusteranmeldungen durch.

Für Offenlegungen, die sich aus der Präsentation von Erfindungen und Schöpfungen auf offiziellen oder offiziell anerkannten internationalen Ausstellungen ergeben, oder böswillige Offenlegungen durch Dritte gilt eine 6-monatige Neuheitsschonfrist.

  • Lizenzgebühr: Keine.
  • Jahresgebühr: dreimal im 4. Jahr, 7. Jahr und 9. Jahr ab dem Anmeldetag zu zahlen.

4,2 Monate

NEIN

NEIN

NEIN

Das muss der patentamt sein

Deutsches Patent- und Markenamt

Englisch: Deutsches Patent- und Markenamt, Abkürzung: DPMA

Website: www.dpma.de

Deutsche Geschmacksmusterrecherche: DEPATISnet | Basisrecherche (dpma.de)

  • Deutschland übernimmt derzeit eine 13-stellige Codierungsregel für Patentanmeldungsnummern:

    • 【Patenttyp】+【Anmeldungsjahr】+【6-stellige Seriennummer】+【.】+【Prüfcode】

    • Die Regeln gelten für Erfindungspatente, Gebrauchsmuster, Layout-Gestaltungsanmeldungen und ergänzende Schutzzertifikate ab dem 1. Januar 2004 und gelten für Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen ab dem 1. Januar 2008. Die Typenschlüssel lauten wie folgt:
    • 10: Deutsche Erfindungspatentanmeldung
      11: PCT-Anmeldung mit Benennung von Deutschland
      12: Ergänzendes Schutzzertifikat
      20: Gebrauchsmusteranmeldung
      21: Von PCT-Anmeldungen abgeleitete Gebrauchsmusteranmeldungen
      22: Layout-Design-Anwendung
      30: Markenanmeldung
      40: Geschmacksmusteranmeldung
      41: Typografie
      50: Der deutsche Teil des europäischen Patents in deutscher Sprache
      60: Deutscher Teil des europäischen Patents in englischer oder französischer Sprache
    • Die 6-stellige Seriennummer beginnt jedes Jahr bei 000001, und die Zahl nach dem Dezimalkomma stellt den Prüfcode dar. Die Berechnungsmethode des Prüfcodes ist:
      • 1. Multiplizieren Sie jede Zahl in der Seriennummer von rechts nach links (eins, zehn, hundert, tausend, zehntausend usw.) mit 2, 3, 4, 5, 6 usw. (arithmetische Folge) und addieren Sie sie;
      • 2. Teilen Sie die Zahl aus Schritt 1 durch 11, um einen Rest zu erhalten.
      • 3. Subtrahieren Sie den in Schritt 2 erhaltenen Rest von 11, was der endgültige Prüfcode ist.

Einreichungssprache: Deutsch

Notwendige Dokumente:

  1. Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
  2. Eine kurze Beschreibung

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):

  1. Prioritätsbeleg
  2. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  3. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts

Die anfängliche Schutzdauer beträgt 5 Jahre, die 4 Mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden kann, und die maximale Schutzdauer beträgt 25 Jahre.

  • Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • EU-Route: 6 Monate ab frühestem Prioritätsdatum.
  • Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

Das DPMA führt eine Formprüfung nur für deutsche Geschmacksmusteranmeldungen durch.

Wenn folgende Situationen auftreten:

  • Offenlegungen, die vom Designer oder seinem Rechtsnachfolger veröffentlicht wurden
  • oder der Designer oder sein Rechtsnachfolger Auskunftserteilung, die durch die Offenlegung des Dritten verursachte Offenlegung
  • oder Offenlegung, die durch böswillige Offenlegung durch Dritte verursacht wurde

Die Neuheitsschonfrist kann innerhalb von 12 Monaten nach der ersten Offenbarung des Geschmacksmusters in Anspruch genommen werden.

  • Lizenzgebühr: Keine.
  • Jahresgebühr: viermal im 6. Jahr, 11. Jahr, 16. Jahr und 21. Jahr ab Antragsdatum, wobei die Verlängerungsgebühr vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zu entrichten ist.

3-4 Monate

NEIN

NEIN

Ja. In eine Designanmeldung können maximal 100 Designs aufgenommen werden, wenn es mindestens ein Design in derselben Kategorie gibt.

套餐价格(官费和服务费) / Package fee

Get exact prices For the country / region

E-mail: mail@yezhimaip.com

Calculator