Niederländisches Patentanmeldungsverfahren

专利 商标

Übersicht Holland

Die Niederlande sind ein konstituierender Staat des Königreichs der Niederlande, das 12 Provinzen in Nordwesteuropa und 3 Inseln in der Karibik umfasst. Der europäische Teil der Niederlande grenzt im Norden und Westen an die Nordsee, im Süden an Belgien und im Osten an Deutschland und teilt die Seegrenzen mit BelgWeiterlesen

Übersicht Holland

Die Niederlande sind ein konstituierender Staat des Königreichs der Niederlande, das 12 Provinzen in Nordwesteuropa und 3 Inseln in der Karibik umfasst. Der europäische Teil der Niederlande grenzt im Norden und Westen an die Nordsee, im Süden an Belgien und im Osten an Deutschland und teilt die Seegrenzen mit Belgien, Deutschland und dem Vereinigten Königreich. Es ist eine parlamentarische konstitutionelle Monarchie und ein Einheitsstaat. Die Landeshauptstadt ist Amsterdam und der Regierungssitz ist Den Haag. Die Niederlande werden gelegentlich Niederlande genannt. Die Niederlande sind Mitglied der Benelux-Union und der Europäischen Gemeinschaft.

Niederländisches Rechtssystem für geistiges Eigentum

  • "Patentrecht"
  • Benelux-Übereinkommen über Rechte des geistigen Eigentums (Marken und Designs)
  • Europäisches Patentübereinkommen

Internationale Organisation/Abkommen

  • Vertrag von Singapur über das Markenrecht
  • Markenrechtsvertrag
  • Patentrechtsvertrag
  • WIPO-Urheberrechtsvertrag
  • Vertrag über Darbietungen und Tonträger der WIPO
  • Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
  • Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern vor unbefugter Vervielfältigung ihrer Tonträger
  • Römisches Übereinkommen zum Schutz von ausübenden Künstlern, Tonträgerherstellern und Sendeunternehmen
  • Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke des Patentverfahrens
  • Wiener Abkommen zur Festlegung einer internationalen Klassifikation der Bildelemente von Marken
  • Patentkooperationsvertrag
  • Haager Abkommen über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle
  • Abkommen von Locarno zur Schaffung einer internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle
  • Das Straßburger Abkommen über die Internationale Patentklassifikation
  • „Übereinkommen zur Gründung der Weltorganisation für geistiges Eigentum“
  • Abkommen von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Zwecke der Eintragung von Marken
  • Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst
  • Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
  • Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums
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Sprache des teilnehmers
Niederländisch

申请流程 Application Process Flow

发明专利申请流程 Invention

Das muss der patentamt sein

Niederländisches Handelsministerium

Englisch: Niederländisches Patentamt, Abkürzung: RVO

Website: www.rvo.nl/octrooien

Niederländische Erfindungspatentrecherche: Zoeken in octrooien (rvo.nl)

Einreichungssprache: Niederländisch

Pfad der Pariser Konvention

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  2. Certificate of Deposit of Microorganisms und seine niederländische Übersetzung
  3. Certificate of Microbiological Survival und seine niederländische Übersetzung
  4. Prioritätsbeleg
  5. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  6. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  7. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

20 Jahre, und der Schutz von Pestizid- oder Pharmapatenten kann auf 25 Jahre verlängert werden.

  • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Europäischer wirksamer Weg: 3 Monate ab dem Datum der europäischen Patenterteilung.

Das RVO führt nur eine formelle Prüfung der Erfindungspatentanmeldung durch. Der Anmelder muss gleichzeitig mit der Anmeldung oder innerhalb von 13 Monaten ab Antragsdatum einen Neuheitsrecherchenantrag stellen und erhält innerhalb von 2-4 Monaten ab dem Datum des Antrags einen Recherchenbericht mit schriftlichen Stellungnahmen. Zu diesem Zeitpunkt hat der Anmelder 2 Monate Zeit, um Änderungen vorzunehmen oder einen Teilfall einzureichen. Die Rechercheergebnisse haben keinen Einfluss auf die Erteilung des Patents. Das niederländische Patentgesetz sieht vor, dass die Erteilung so schnell wie möglich abgeschlossen werden sollte, beginnend 18 Monate nach dem Prioritätsdatum, jedoch nicht früher als 2 Monate nach dem Recherchenbericht.

Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate ab dem Anmeldetag/Prioritätstag.

18-36 Monate.

  • Lizenzgebühr: Keine.
  • Jahresgebühr: Nach Erteilung des Patents ist die Jahresgebühr ab dem vierten Jahr nach dem Anmeldetag jährlich zu entrichten.Die Jahresgebühr kann aufgeschoben und spätestens 6 Monate nach Ablaufdatum entrichtet werden, jedoch a 50 % Verzugszinsen sind gleichzeitig zu entrichten.

Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.

Ja

Das muss der patentamt sein

Benelux-Amt für geistiges Eigentum

Englisch: Benelux Office for Intellectual Property, BOIP

Website: Unternehmer | Benelux-Büro für geistiges Eigentum (boip.int)

Niederländische Designpatentrecherche: Geschmacksmusterregister | Benelux Office for Intellectual Property (boip.int)

Einreichungssprache: Niederländisch/Französisch/Englisch

Notwendige Dokumente:

  1. Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
  2. Eine kurze Beschreibung

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):

  1. Vollmacht
  2. Prioritätsbeleg
  3. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  4. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts

Design: 5 Jahre, 4-mal verlängerbar, jeweils 5 Jahre, bis zu 25 Jahre Schutz.

  • Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

Das RVO führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch.

Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.

  • Lizenzgebühr: Keine.
  • Jahresgebühr: Alle 5 Jahre ist eine Verlängerungsgebühr zu entrichten. Die Zahlung der Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von spätestens 6 Monaten nach Fälligkeit aufgeschoben werden, jedoch wird gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 50 % erhoben.

4 Monate

NEIN

Eine Benelux-Geschmacksmusteranmeldung kann mehrere Geschmacksmuster enthalten, jedoch nicht mehr als 50 Geschmacksmuster.

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