Global Trademark GO – Thailand – Einführung in die Markenanmeldung in Thailand

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China und Thailand pflegen seit langem eine freundschaftliche und vertrauensvolle Beziehung. Die Investitionen und der wirtschaftliche Einfluss chinesischer Unternehmen in Thailand nehmen von Tag zu Tag zu. China ist seit vielen Jahren in Folge Thailands größter Handelspartner. Der Handel umfasst Landwirtschaft, landwirtschaftliche Produkte, Metallprodukte und -maschinen, Elektrogeräte und elektronische Produkte, Chemie- und Papierindustrie sowie verwandte Dienstleistungsindustrien usw. Thailands aktuelles Markenrecht ist das Thailand Trademark Act, das am 2. Juli 2016 in Kraft trat und am 7. November 2017 dem Madrider Protokoll beitrat. In Thailand können Sie eine Marke in mehreren Kategorien für jedes einzigartige Gerät, jede Marke, jeden Titel, jedes Etikett, jedes Ticket, jeden Namen, jede Unterschrift, jedes Foto, jeden Text, jeden Buchstaben, jede Nummer, jede Produktform, jede dreidimensionale Marke, jeden Ton, jede Verpackung oder jede Farbe beantragen Eine Kombination oder eine Kombination der oben genannten Elemente kann als Marke eingetragen werden.

1. Markenbehörde

2. So beantragen Sie die Markenregistrierung

  • elektronische Einreichung

3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung

  • Thailändisch

4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag

  • Name, Adresse und Wohnsitzland des Antragstellers
  • Markenmuster
  • Liste der Waren oder Dienstleistungen
  • Für die Bevollmächtigung eines Vertreters ist eine notarielle Vollmacht erforderlich. Die Vollmacht sollte gleichzeitig mit der Markenanmeldung beim Markenamt eingereicht werden. Die Einreichung ist innerhalb der nächsten 90 Tage möglich, es fallen jedoch zusätzliche Gebühren an.
  • Um die Priorität zu bestätigen, sollten zusammen mit dem Antrag eine beglaubigte Kopie des Prioritätsantrags oder der Prioritätseintragung, deren englische Übersetzung und eine Erklärung zur Bestätigung der Gültigkeit des Prioritätsdokuments eingereicht werden, bevor die Priorität in Anspruch genommen wird. Prioritätsdokumente können innerhalb der nächsten 60 Tage ohne zusätzliche Gebühr eingereicht werden

5. Prozess zur Anmeldung einer Marke in Thailand

  • Im April 2022 führte das thailändische Amt für geistiges Eigentum das Fast-Track-Anmeldesystem für Markenanmeldungen ein, um den Prüfungszyklus zu verkürzen. Der Prüfungszyklus für Markenanmeldungen wurde auf vier Monate verkürzt. Dieses System ist offiziell am 3. Januar 2023 in Kraft getreten und soll Antragstellern, die dringend eine Markennutzung benötigen, die Markenregistrierung erleichtern. Dieses System gilt jedoch nur für Einzelanträge in Thailand und nicht für Anträge, die über das Internationale Büro in Madrid eingereicht werden.
  • Gemäß der neuesten überarbeiteten Bekanntmachung können Markenanmeldungen bei den thailändischen Behörden eine schnelle Prüfung beantragen, wenn sie die Bedingungen der elektronischen Einreichung, der Anmeldung in einer einzigen Kategorie und der Angabe von weniger als zehn Standardwaren/-dienstleistungen sowie der Bereitstellung von Notfallverwendungsanforderungen und vorherigen Rechercheberichten erfüllen. Marke Bewerberinnen und Bewerber Die sachlichen Prüfungsergebnisse werden innerhalb von vier Monaten ab dem Datum der Bewerbung vorliegen und die Bewerbung wird bekannt gegeben oder in erster Instanz abgelehnt.

6. Für die Markenänderung erforderliche Dokumente

  • Originale Markenregistrierungsbescheinigung
  • Name und Adresse geändert
  • Notarielle Vollmacht
  • Notariell beglaubigte Übertragungsurkunde

7. Markenlöschung

  • Wenn eine thailändische Marke drei Jahre in Folge nicht verwendet wurde, kann ein Dritter einen Löschungsantrag stellen.

8. Markeneinwände

  • Die Widerspruchsfrist für eine thailändische Markenanmeldung beträgt 60 Tage nach Veröffentlichung der Markenanmeldung in der offiziellen Bekanntmachung. Während dieser Frist kann jeder Einspruch gegen die angemeldete Marke einlegen.

9. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke

  • Die Autorisierungsgebühr ist innerhalb von 60 Tagen nach Ausstellung der entsprechenden Aufforderung durch das Markenamt zu entrichten. Eine thailändische Marke ist ab dem Anmeldedatum 10 Jahre lang gültig und kann beliebig oft für jeweils 10 Jahre verlängert werden. Verlängerungsanträge sollten innerhalb von 90 Tagen vor Ablauf der aktuellen Gültigkeitsdauer oder innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf eingereicht werden, gegen eine zusätzliche Gebühr von 20 %. Für die Verlängerung der Verlängerung ist keine Schonfrist vorgesehen.

10. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung

  • Wenn der Registrierungsprozess reibungslos verläuft, beträgt die durchschnittliche Genehmigungszeit für Markenregistrierungsanträge in Thailand 18 bis 26 Monate.

11. Was Sie bei der Registrierung einer Marke in Thailand beachten sollten

  • Die offiziellen Gebühren für thailändische Marken werden auf der Grundlage der Anzahl der beantragten Produkte berechnet. Für mehr als 5 Produkte fallen zusätzliche Gebühren an.