Beschleunigte Prüfung bei thailändischen Patentanmeldungen – Grüne Technologie/PPH/ASPEC/Prioritätsprüfung

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Gemäß den einschlägigen Bestimmungen des thailändischen Patentgesetzes müssen thailändische Erfindungspatentanmeldungen spätestens fünf Jahre nach dem Anmeldedatum nach Veröffentlichung der Patentanmeldung zur inhaltlichen Prüfung eingereicht werden. Daher ist der Überprüfungsrückstand bei thailändischen Patentanmeldungen gravierend. In den letzten Jahren hat DIP eine Reihe von Richtlinien eingeführt, um den Prüfungsprozess zu beschleunigen. Im Folgenden finden Sie mehrere Möglichkeiten, die Prüfung bei der Anmeldung eines Patents in Thailand zu beschleunigen:

Prioritätsprüfung

  • Wenn nach der Veröffentlichung des Erfindungspatents die Gefahr einer Verletzung besteht, wenn ein Dritter das Erfindungspatent umsetzt, kann eine Prioritätsprüfung beim DIP eingereicht werden.

ASPEC-Projekt

  • ASEAN Patent Examination Cooperation ist das erste regionale Patentarbeitsteilungsprogramm zwischen den Ämtern für geistiges Eigentum der neun ASEAN-Mitgliedstaaten (Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam). Bewerber können die Prüfungsergebnisse der teilnehmenden AMS-IP-Ämter nutzen, um den Prüfungsprozess zu beschleunigen. Der Verweis von ASPEC auf die frühe Arbeit anderer Ämter für geistiges Eigentum kann Prüfern dabei helfen, Recherchestandards oder -strategien schneller zu formulieren und technische Lösungen schneller zu verstehen. Ein AMS IP Office kann auch auf die Datenbank eines anderen AMS IP Office zugreifen. Durch die Bezugnahme auf diese Recherchen- und Prüfungsergebnisse erhält der Prüfer Informationen und eine Einschätzung zum Stand der Technik. ASPEC verwendet Englisch als Arbeitssprache. Für englische Übersetzungen ist keine Beglaubigung erforderlich. Keine offiziellen Gebühren. ASPEC-Anträge können jederzeit vor Erteilung der Patentanmeldung gestellt werden.
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Entsprechende Patentanmeldungen für dieselbe Erfindung werden bei einem anderen teilnehmenden AMS-Amt für geistiges Eigentum eingereicht und beanspruchen gemeinsam dieselbe Priorität
    • Rechercheberichte und Prüfungsergebnisse anderer teilnehmender Ämter, in denen mindestens ein Anspruch als gewährbar/patentierbar festgestellt wird
    • ASPEC-Anfrageschreiben

PPH-Anfrage

  • Die PPH-Patentverfolgungsautobahn zwischen DIP und JPO begann am 1. Januar 2018. Patentanmeldungen müssen folgende Bedingungen erfüllen:
    • a) DIP und JPO haben eine gemeinsame Priorität
    • b) Die Patentierbarkeits-/Lizenzierabsicht für mindestens einen Anspruch, ein Recherchebericht, Prüfungsmeinungen usw. müssen angegeben werden
    • c) Die beiden Ansprüche müssen vollständig übereinstimmen und den gleichen oder einen ähnlichen Schutzumfang haben, andernfalls sind die Ansprüche des JPO enger als die Ansprüche des DIP
    • d) Es wurde ein Antrag auf Sachprüfung gestellt, der erste Prüfungsbescheid liegt jedoch noch nicht vor
  • Erforderliche Unterlagen:
    • a) Kopien aller Amtshandlungsmitteilungen im Zusammenhang mit der Sachprüfung auf Patentierbarkeit und deren japanische/englische Übersetzungen
    • b) Kopien aller als patentierbar/lizenzierbar eingestuften Ansprüche und deren japanische/englische Übersetzungen
    • c) Kopien aller zitierten Referenzdokumente, Patentdokumente müssen nicht eingereicht werden, es müssen nur alle Nicht-Patentdokumente eingereicht werden, eine Übersetzung ist nicht erforderlich
    • d) PPH-Anspruchskorrespondenztabelle

Gezieltes Patent-Fast-Track-Programm

  • Ab dem 1. Juni 2022 wird die Anmeldung von Erfindungspatenten im medizinischen Bereich auf 12 Monate verkürzt und die Prüfung von Gebrauchsmustern innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen. Erfüllen Sie die Bedingungen:
    • Erfindungen/Gebrauchsmuster sind nur im medizinischen Bereich anwendbar und der Antragsteller muss nachweisen, dass die Erfindung für die Öffentlichkeit von Nutzen ist und für die Kommerzialisierung bereit ist.
    • Der Antrag auf inhaltliche Prüfung der Erfindungspatentanmeldung liegt mindestens 3 Monate zurück. Die Gebrauchsmusteranmeldung und die vollständigen formellen Unterlagen dürfen nicht jünger als 3 Monate sein.
    • Die erste Anmeldung muss zunächst in Thailand eingereicht werden, andernfalls tritt die über das thailändische Anmeldeamt eingereichte PCT-Anmeldung in die thailändische nationale Phase ein und es wird keine ausländische Priorität beansprucht.
    • Die Erfindungs-/Gebrauchsmusterpatentanmeldung darf nicht mehr als 10 Ansprüche umfassen.
    • Bewerbungen erfolgen über die elektronische Bewerbungswebsite des DIP und können nur zwischen dem 1. und 10. eines jeden Monats eingereicht werden.

Schneller Überprüfungskanal für grüne Erfindungspatente

  • Am 2. Dezember 2024 veröffentlichte das thailändische Amt für geistiges Eigentum (DIP) das „Target Patent Fast-Track“-Programm, das am 15. Dezember 2024 in Kraft treten wird. Das Programm bietet grüne Technologieinnovationen, um die Möglichkeit einer schnelleren Prüfung zu bieten Das Programm priorisiert Erfindungen im technischen Bereich der grünen Technologie und beschleunigt den Prozess der formellen und inhaltlichen Prüfung, ohne dass zusätzliche offizielle Gebühren erhoben werden. Sowohl thailändische als auch ausländische Bewerber können eine beschleunigte Prüfung beantragen.
  • Gemäß dem Fast-Track-Plan können berechtigte Patentanmeldungen die erste Mitteilung über die Prüfungsmaßnahme innerhalb von 6 Monaten nach der formellen Prüfungsphase und die erste Mitteilung über die Prüfungsmeinung innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt in die Sachprüfungsphase nach der Veröffentlichung erhalten .
  • Ab dem 1. Januar 2025 nimmt DIP formelle Anträge auf beschleunigte Überprüfung entgegen. Jeder Antragsteller darf nur einen Antrag pro Monat einreichen. Jeden Monat werden nicht mehr als 10 Bewerbungen für die Teilnahme am Fast-Track ausgewählt. Die Liste der für die Schnellprüfung ausgewählten Bewerber wird am 5. des nächsten Monats bekannt gegeben.
  • Patentanträge, die eine beschleunigte Prüfung beantragen, müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:
    • Patentanmeldungen oder Kleinpatentanmeldungen müssen seit mehr als drei Monaten beim DIP eingereicht worden sein. Handelt es sich um eine Erfindungspatentanmeldung, muss ein Antrag auf Sachprüfung gestellt worden sein.
    • Jede Erfindungspatentanmeldung darf nicht mehr als 10 Ansprüche umfassen.
    • Anmeldungen müssen zunächst elektronisch in Thailand oder über das Patent Cooperation Treaty (PCT)-Anmeldeamt in Thailand eingereicht werden.
    • Antragsteller müssen ein Antragsformular für einen beschleunigten Antrag einreichen, in dem sie die Gründe und die Notwendigkeit angeben, warum sie eine beschleunigte Überprüfung beantragen möchten. Die Begleitdokumentation zur Erläuterung darf vier A4-Seiten nicht überschreiten.
    • Anträge auf beschleunigte Überprüfung müssen zwischen dem 1. und 10. eines jeden Monats über das elektronische System von DIP eingereicht werden.
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