Eine Benelux-Geschmacksmusteranmeldung kann mehrere Geschmacksmuster enthalten, jedoch nicht mehr als 50 Geschmacksmuster.
- Eine Benelux-Geschmacksmusteranmeldung kann mehrere Geschmacksmuster enthalten, jedoch nicht mehr als 50 Geschmacksmuster.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
1-2 Jahre
4 Monate
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: 3 Monate ab dem Datum der europäischen Patenterteilung.
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
20 Jahre, und der Schutz von Pestizid- oder Pharmapatenten kann auf 25 Jahre verlängert werden.
Ja
Einreichungssprache: Niederländisch/Französisch/Englisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Alle 5 Jahre ist eine Verlängerungsgebühr zu entrichten. Die Zahlung der Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von spätestens 6 Monaten nach Fälligkeit aufgeschoben werden, jedoch wird gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 50 % erhoben.