- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Polen umwandelbar?
- Ob die polnische Erfindungspatentanmeldung typkonvertiert werden kann
- Neuheitsschonfrist für polnische Erfindungspatentanmeldung
- Merkmale des Patentanmeldeverfahrens für Gebrauchsmusteranmeldungen in Polen
- Ob eine polnische Industriedesign-Anmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann
- Ist eine polnische Geschmacksmusteranmeldung umwandelbar?
- Was sind die Anforderungen an die Gebrauchsmusteranmeldungsunterlagen in Polen?
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Polen für DAS zugelassen?
- Anweisungen zur Autorisierung der polnischen Erfindungspatentanmeldung und Jahresgebühr
- Welches ist die zuständige Behörde für Gebrauchsmusteranmeldungen in Polen?