- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Zulassungsgebühr, die Bekanntmachungsgebühr und die erste Jahresgebühr (d. h. die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr) innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung entrichten.
- Jahresbeitrag: Im ersten Jahr ab Antragstellung jährlich zu zahlen Überfälliger Jahresbeitrag kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, gleichzeitig werden 30 % des Jahresbeitrages als Säumnisbeitrag gezahlt .
- Wie lange ist die Schutzdauer der polnischen Gebrauchsmusteranmeldung?
- Was sind die Anforderungen an polnische Industriedesign-Anmeldedokumente?
- Wie lange ist die PCT-Frist für die polnische Erfindungspatentanmeldung?
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Polen für DAS zugelassen?
- Ob eine polnische Industriedesign-Anmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann
- Wie lange ist die PCT-Frist für polnische Gebrauchsmusteranmeldungen?
- Anweisungen zur Autorisierung der polnischen Erfindungspatentanmeldung und Jahresgebühr
- Wie lange ist die Frist für die Einreichung einer Industriemusteranmeldung in Polen?
- Kommt eine polnische Geschmacksmusteranmeldung für DAS in Frage?
- Neuheitsschonfrist für Industriedesign-Anmeldungen in Polen