Einreichungssprache: Polnisch | |
Pfad der Pariser Konvention | PCT-Weg |
Notwendige Dokumente:
| Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
| Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
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Eine 6-monatige Neuheitsschonfrist steht zur Verfügung, wenn die Offenlegung von einem Dritten in böser Absicht verursacht wurde.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
25 Jahre
20 Jahre
Ja
Bei Offenlegung durch den Urheber oder seinen Rechtsnachfolger beträgt die Neuheitsschonfrist 12 Monate nach erstmaliger Offenlegung.
Das PPO führt nur eine formale Prüfung des Geschmacksmusters durch und prüft nicht die Neuheit und Einzigartigkeit.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Bekanntmachungsgebühr und die erste Jahresgebühr (d. h. die Jahresgebühr für das erste bis fünfte Jahr) innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung zahlen.
- Jahresbeitrag: Bezahlen Sie alle 5 Jahre den Jahresbeitrag für die nächsten 5 Jahre.Wenn der Jahresbeitrag überfällig ist, können Sie ihn innerhalb einer Nachfrist von 3 Monaten bezahlen und 30% des Jahresbeitrags für das laufende Jahr verspätet bezahlen Gebühr.
NEIN
Ja