- Autorisierungsgebühr: Die offizielle Autorisierungsgebühr sollte innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Autorisierungsbescheids bezahlt werden.
- Jahresgebühr: sollte gezahlt werden, nachdem das Patent in Thailand erteilt wurde. Wenn das Patent erteilt wurde, sollte die erste Jahresgebühr innerhalb von 60 Tagen nach Beginn des fünften Jahres der Gültigkeitsdauer des Patents bezahlt werden.
Wenn innerhalb von 12 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag das Wesentliche oder Einzelheiten der Erfindung böswillig offenbart oder vom Erfinder auf einer internationalen oder offiziellen Ausstellung ausgestellt werden, verliert die Erfindung nicht ihre Neuheit.
5-8 Jahre
NEIN
NEIN
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Die erste Jahresgebühr ist vom Antragsteller zu Beginn des 5. Jahres ab Antragsdatum zu entrichten, bei Zulassung zu Beginn des 5. Jahres innerhalb von 60 Tagen ab Zulassungsdatum. Wenn die Jahresgebühr überfällig ist, kann sie innerhalb von 120 Tagen nach Fälligkeit bezahlt werden. Der Jahresbeitrag kann für mehrere Jahre auf einmal gezahlt werden.
NEIN
Wiedereinsetzung des Vorrangs aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
NEIN
Das DIP führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung der Erfindungspatentanmeldung durch. Die formelle Prüfung dauert in der Regel 1-1,5 Jahre. Nach Abschluss der Vorprüfung wird die Patentanmeldung veröffentlicht und tritt in eine 90-tägige Einspruchsfrist ein. Der Antragsteller kann nur innerhalb von 5 Jahren nach Veröffentlichung des Antrags einen Sachprüfungsantrag stellen, und die Prüfungsergebnisse anderer Länder wie Japan, den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich und Europa müssen dem DIP zur Verfügung gestellt werden.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.