- Autorisierungsgebühr: Der Antragsteller muss die Autorisierungsgebühr innerhalb von 60 Tagen nach der Autorisierungsmitteilung zahlen, und die Autorisierungsgebühr beinhaltet die Aufrechterhaltungsgebühr für die erste fünfjährige Gültigkeitsdauer
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr für die nachfolgende zweite fünfjährige Gültigkeitsdauer kann gleichzeitig mit der ersten Jahresgebühr oder innerhalb der ersten fünfjährigen Gültigkeitsdauer entrichtet werden kann innerhalb einer sechsmonatigen Nachfrist bezahlt werden, und zahlen gleichzeitig Säumnisgebühren.
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