- Zulassungsgebühr: Die Zulassungsgebühr ist innerhalb von 60 Tagen nach Ausstellung des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird in zwei Raten gezahlt, wobei die Jahresgebühr für die erste Zehnjahresperiode bei Annahme des Antrags und die Jahresgebühr für die zweite Zehnjahresperiode vor Ablauf der Frist zu entrichten ist erste Zehnjahresperiode. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten bezahlt werden, gleichzeitig wird eine Verzugsgebühr von 20 % erhoben .
Chilenisches Nationales Institut für gewerbliches Eigentum
Englisch: National Institute of Industrial Property, Abkürzung: INAPI
Patentrecherche für chilenische Erfindungen: INAPI - Consulta de Patentes
20 Jahre
NEIN
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Einreichungssprache: Spanisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg/DAS
- Spanische Übersetzung der Prioritätsbescheinigung
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die chilenische nationale Phase 19/28/34/41 Änderungen
- Vollmacht
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Zulassungsgebühr: Die Zulassungsgebühr ist innerhalb von 60 Tagen nach Ausstellung des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird in zwei Raten gezahlt, wobei die Jahresgebühr für die erste Zehnjahresperiode bei Annahme des Antrags und die Jahresgebühr für die zweite Zehnjahresperiode vor Ablauf der Frist zu entrichten ist erste Zehnjahresperiode. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten bezahlt werden, gleichzeitig wird eine Verzugsgebühr von 20 % erhoben .
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird wegen „unbeabsichtigt“ und „unbeabsichtigt/Sorgfalt“ akzeptiert.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller zahlt die Zulassungsgebühr innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt des Zulassungsbescheids.
- Jahresbeitrag: Der Jahresbeitrag wird alle fünf Jahre in zwei Raten gezahlt, bei Zahlungsverzug kann der Jahresbeitrag innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden und es wird eine Verzugsgebühr von 20 % fällig.
Die Neuheit der Erfindung wird nicht berührt, wenn die Erfindung aus folgenden Gründen innerhalb von 6 Monaten vor Einreichung der Anmeldung direkt oder indirekt offenbart wird:
- Praktische Erprobung und Konstruktion von Maschinen und Instrumenten, die der Anmelder in Vorbereitung auf die Erfindung durchführen muss
- Der Anmelder oder Erfinder stellt auf einer offiziell durchgeführten oder anerkannten Ausstellung aus
- Böswillige Offenlegung durch Dritte
1 Jahr