Einreichungssprache: Arabisch |
Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
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NEIN
NEIN
Das Geschmacksmuster verliert nicht an Neuheit, wenn es innerhalb von 6 Monaten nach dem Anmelde-/Prioritätstag auf einer offiziell anerkannten internationalen Ausstellung ausgestellt wird oder wenn es aufgrund offensichtlichen Missbrauchs durch den Anmelder oder seinen Vorbesitzer offengelegt wird.
10 Jahre
3-5 Jahre
Saudi-arabisches Amt für geistiges Eigentum
Deutsch: Saudi Authority for Intellectual Property, Abkürzung: SPO
Website: Saudische Behörde für geistiges Eigentum (saip.gov.sa)
Saudi-Arabien Patentrecherche: WIPO Publish (saip.gov.sa)
Die SPO führt nur eine formelle Prüfung der Geschmacksmusteranmeldung durch, die die Anforderungen der formellen Prüfung erfüllt und nach Zahlung der Registrierungsgebühr genehmigt werden kann.
Ja. Mehrere Geschmacksmuster können in eine saudi-arabische Geschmacksmusteranmeldung aufgenommen werden, vorausgesetzt, dass die Geschmacksmuster derselben Klasse in der Internationalen Geschmacksmusterklassifikation angehören.
10-12 Monate
NEIN