Neben der Antragsgebühr fallen keine amtlichen Zulassungsgebühren an. Ein eingetragenes Geschmacksmuster in Ungarn ist fünf Jahre ab dem Anmeldetag gültig. Eine Geschmacksmustereintragung kann viermal für einen Zeitraum von fünf Jahren verlängert werden, mit einer maximalen Schutzdauer von 25 Jahren ab dem Anmeldetag. Der Verlängerungsantrag ist innerhalb von 6 Monaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer oder innerhalb der Nachfrist um weitere 6 Monate zu stellen.
- Ob die ungarische Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann
- Merkmale des ungarischen Geschmacksmusteranmeldungsverfahrens
- Kann das Prioritätsrecht einer ungarischen Erfindungspatentanmeldung wiederhergestellt werden?
- Wie lange ist die Schutzdauer für Gebrauchsmusteranmeldungen in Ungarn?
- Neuheitsschonfrist für ungarische Erfindungspatentanmeldung
- Wie lange ist die PCT-Frist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Ungarn?
- Was sind die Anforderungen für die Antragsunterlagen für ein ungarisches Industriedesign?
- Wie lange ist die Schutzdauer für gewerbliche Muster in Ungarn?
- Welches ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen für Erfindungen in Ungarn?
- Neuheitsschonfrist für Industriedesign-Anmeldungen in Ungarn