- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum (Anmeldungen können innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der 31-Monatsfrist eingereicht werden, vorbehaltlich der Zahlung zusätzlicher Gebühren.)
- Inkrafttreten in Europa: innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der europäischen Patenterteilung
- Ungarische Geschmacksmustergenehmigung und Anweisungen zur Jahresgebühr
- Was sind die Anforderungen an Gebrauchsmusteranmeldungsunterlagen in Ungarn?
- Merkmale des ungarischen Patentanmeldungsverfahrens für Gebrauchsmuster
- Wie lange ist die Schutzdauer für gewerbliche Muster in Ungarn?
- Kann das Prioritätsrecht einer ungarischen Erfindungspatentanmeldung wiederhergestellt werden?
- Was sind die Anforderungen für die Antragsunterlagen für ein ungarisches Industriedesign?
- Wie lange dauert es, bis eine ungarische Erfindungspatentanmeldung erteilt wird?
- Wie lange ist die PCT-Frist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Ungarn?
- Neuheitsschonfrist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Ungarn
- Ob die ungarische Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann