Neben der Antragsgebühr fallen keine amtlichen Zulassungsgebühren an. Ein eingetragenes Geschmacksmuster in Ungarn ist fünf Jahre ab dem Anmeldetag gültig. Eine Geschmacksmustereintragung kann viermal für einen Zeitraum von fünf Jahren verlängert werden, mit einer maximalen Schutzdauer von 25 Jahren ab dem Anmeldetag. Der Verlängerungsantrag ist innerhalb von 6 Monaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer oder innerhalb der Nachfrist um weitere 6 Monate zu stellen.
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Ungarn DAS-fähig?
- Neuheitsschonfrist für Industriedesign-Anmeldungen in Ungarn
- Kann das Prioritätsrecht einer ungarischen Erfindungspatentanmeldung wiederhergestellt werden?
- Kann die Priorität des ungarischen Industriedesigns wiederhergestellt werden?
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- Wie lange ist die Schutzdauer für gewerbliche Muster in Ungarn?
- Ob eine ungarische Geschmacksmusteranmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann
- Was sind die Anforderungen an die Anmeldeunterlagen für ungarische Erfindungspatente?
- Ob die ungarische Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann
- Autorisierung der ungarischen Gebrauchsmusteranmeldung und Anweisungen zur Jahresgebühr