- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum (Anmeldungen können innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der 31-Monatsfrist eingereicht werden, vorbehaltlich der Zahlung zusätzlicher Gebühren.)
- Inkrafttreten in Europa: innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der europäischen Patenterteilung
- Wie lange ist die Frist für die Einreichung einer Industriemusteranmeldung in Ungarn?
- Was sind die Anforderungen an Gebrauchsmusteranmeldungsunterlagen in Ungarn?
- Merkmale des ungarischen Patentanmeldungsverfahrens für Gebrauchsmuster
- Wie lange ist die PCT-Frist für die ungarische Erfindungspatentanmeldung?
- Wie viele Jahre beträgt die Schutzdauer der ungarischen Erfindungspatentanmeldung?
- Wie lange ist die Schutzdauer für Gebrauchsmusteranmeldungen in Ungarn?
- Wie lange ist die PCT-Frist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Ungarn?
- Welches ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen für Erfindungen in Ungarn?
- Kann die Priorität des ungarischen Industriedesigns wiederhergestellt werden?
- Wie lange ist die Schutzdauer für gewerbliche Muster in Ungarn?