- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum (Anmeldungen können innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der 31-Monatsfrist eingereicht werden, vorbehaltlich der Zahlung zusätzlicher Gebühren.)
- Inkrafttreten in Europa: innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der europäischen Patenterteilung
- Autorisierung der ungarischen Gebrauchsmusteranmeldung und Anweisungen zur Jahresgebühr
- Merkmale des ungarischen Patentanmeldungsverfahrens für Gebrauchsmuster
- Ob eine ungarische Geschmacksmusteranmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann
- Ungarische Geschmacksmustergenehmigung und Anweisungen zur Jahresgebühr
- Wie lange ist die Frist für die Einreichung einer Industriemusteranmeldung in Ungarn?
- Merkmale des ungarischen Erfindungspatentanmeldungsverfahrens
- Kann das Prioritätsrecht einer ungarischen Erfindungspatentanmeldung wiederhergestellt werden?
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Ungarn DAS-fähig?
- Neuheitsschonfrist für Industriedesign-Anmeldungen in Ungarn
- Was sind die Anforderungen für die Antragsunterlagen für ein ungarisches Industriedesign?