- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum (Anmeldungen können innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der 31-Monatsfrist eingereicht werden, vorbehaltlich der Zahlung zusätzlicher Gebühren.)
- Inkrafttreten in Europa: innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der europäischen Patenterteilung
- Ob die ungarische Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann
- Was sind die Anforderungen an Gebrauchsmusteranmeldungsunterlagen in Ungarn?
- Neuheitsschonfrist für Industriedesign-Anmeldungen in Ungarn
- Wie lange ist die Schutzdauer für gewerbliche Muster in Ungarn?
- Wie lange ist die PCT-Frist für die ungarische Erfindungspatentanmeldung?
- Was sind die Anforderungen für die Antragsunterlagen für ein ungarisches Industriedesign?
- Ist eine ungarische Industriemusteranmeldung für DAS zugelassen?
- Kann das Prioritätsrecht einer Gebrauchsmusteranmeldung in Ungarn wiederhergestellt werden?
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Ungarn DAS-fähig?
- Merkmale des ungarischen Geschmacksmusteranmeldungsverfahrens