- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum (Anmeldungen können innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der 31-Monatsfrist eingereicht werden, vorbehaltlich der Zahlung zusätzlicher Gebühren.)
- Inkrafttreten in Europa: innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der europäischen Patenterteilung
- Kann das Prioritätsrecht einer ungarischen Erfindungspatentanmeldung wiederhergestellt werden?
- Kann die Priorität des ungarischen Industriedesigns wiederhergestellt werden?
- Ob die ungarische Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann
- Welches ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen für Erfindungen in Ungarn?
- Wie lange ist die PCT-Frist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Ungarn?
- Wie lange ist die PCT-Frist für die ungarische Erfindungspatentanmeldung?
- Autorisierung der ungarischen Gebrauchsmusteranmeldung und Anweisungen zur Jahresgebühr
- Beschreibung der Autorisierung der ungarischen Erfindungspatentanmeldung und Jahresgebühr
- Ob eine ungarische Geschmacksmusteranmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann
- Welches ist die ungarische Patentbehörde für Gebrauchsmusteranmeldungen?