- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller muss die Zulassungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung entrichten und gleichzeitig die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird jährlich ab dem vierten Jahr nach dem Anmeldetag entrichtet Die Höhe der Jahresgebühr richtet sich nach der Anzahl der Ansprüche und kann auch entrichtet werden. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb der 6-monatigen Säumnisfrist nach Fälligkeit gezahlt werden, jedoch ist gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 200 % zu entrichten.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller muss die Zulassungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung entrichten und gleichzeitig die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird jährlich ab dem vierten Jahr nach dem Anmeldetag entrichtet, und die Höhe der Jahresgebühr hängt von der Anzahl der Ansprüche ab. Es können auch Jahresgebühren gezahlt werden. Ist die Jahresgebühr überfällig, kann sie innerhalb der 6-monatigen Nachfrist nach Fälligkeit gezahlt werden, jedoch ist gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 18 % zu entrichten.
NEIN
Ja. Es ist möglich, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Erteilungs-/Ablehnungsbescheids die Patentart von Gebrauchsmuster auf Erfindung zu ändern und die entsprechende Gebühr zu entrichten.
KIPO führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch, muss jedoch nur die Standards der Neuheit und Praktikabilität erfüllen und erfordert keine erfinderische Tätigkeit.
NEIN
10 Jahre
NEIN
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Die durchschnittliche Zeit für die Zulassung zur Teilprüfung in der Sachprüfung beträgt 1-2 Monate.
- Die durchschnittliche Zeit für die Sachprüfung der Designgenehmigung beträgt 10-12 Monate.
20 Jahre, für Pestizide oder Arzneimittel kann der Schutz auf 25 Jahre verlängert werden.