- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller muss die Zulassungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung entrichten und gleichzeitig die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird jährlich ab dem vierten Jahr nach dem Anmeldetag entrichtet Die Höhe der Jahresgebühr richtet sich nach der Anzahl der Ansprüche und kann auch entrichtet werden. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb der 6-monatigen Säumnisfrist nach Fälligkeit gezahlt werden, jedoch ist gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 200 % zu entrichten.
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