- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Mehrere Geschmacksmuster sind in einer Geschmacksmusteranmeldung nur zulässig, wenn die Geschmacksmuster zu derselben Gruppe gehören (normalerweise gleichzeitig verwendet oder verkauft).
Eine Wiedereinsetzung in den Vorrang wegen „Sorgfaltspflicht“ und „Unbeabsichtigt/Sorgfaltspflicht“ wird akzeptiert.
2-4 Jahre
NEIN
IPONZ führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder/jede Person kann spätestens 5 Jahre nach dem Antragsdatum einen Antrag auf eine sachliche Prüfung stellen. Wenn ein Überprüfungsantrag vorliegt, kann die sachliche Prüfung erst durchgeführt werden die 5-Jahresfrist läuft ab.
10 Jahre
NEIN
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Der Patentinhaber muss die Geschmacksmustereintragung innerhalb von 6 Monaten nach dem Fälligkeitsdatum der Verlängerung erneuern. Ist der Jahresbeitrag überfällig, kann er innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, wobei gleichzeitig der Säumniszuschlag zu entrichten ist.
Ja