- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung des europäischen Patents.
- Welches ist die zuständige Behörde für die Patentanmeldung von Erfindungen in Österreich?
- Wie lange ist die PCT-Frist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich?
- Anleitung zur Zulassung der Gebrauchsmusteranmeldung und Jahresgebühr in Österreich
- Kann die Priorität der österreichischen Erfindungspatentanmeldung wiederhergestellt werden?
- Ob die österreichische Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann
- Wie lange ist die PCT-Frist für die österreichische Erfindungspatentanmeldung?
- Ob eine österreichische Geschmacksmusteranmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann
- Ob die österreichische Geschmacksmusteranmeldung DAS sein kann
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Österreich DAS-fähig?
- Ist die Designanmeldung in Österreich umwandelbar?