Ja. Designs in derselben Kategorie oder derselben Gruppe oder Kombination von Artikeln können mehrere Designs in einem Design enthalten (diese Bedingung gilt nicht, wenn das Produkt, das das Design enthält oder daran befestigt ist, ein Ornament ist).
Wiedereinsetzung in den Vorrang wegen „Sorgfalt“ und „Unbeabsichtigt/Sorgfalt“ akzeptiert.
Das BPO führt eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch.
Die anfängliche Schutzdauer beträgt 4 Jahre, die um zwei aufeinanderfolgende drei Jahre verlängert werden kann, und die maximale Schutzdauer beträgt 10 Jahre.
- Zulassungsgebühr: Sie ist zusammen mit der Zulassungsankündigungsgebühr innerhalb eines Monats nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem ersten Jahr des Anmeldedatums zu zahlen und sollte spätestens vor dem letzten Tag des Monats des Anmeldedatums gezahlt werden, höchstens ein Patentjahr, und die Jahresgebühr kann innerhalb von a Nachfrist von 6 Monaten, wenn es überfällig ist, und gleichzeitig 200 % Verzugsgebühr bezahlt.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN
Bulgarisches Patent- und Markenamt
Englisch: Bulgarisches Patentamt, Abkürzung: BPO
Website: Патентното ведомство на Република България (bpo.bg)
Suche nach bulgarischen Gebrauchsmusterpatenten: BPO Online - portal.bpo.bg
Das BPO führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch. Die formale Prüfung dauert 3 Monate, inhaltlich umfasst die Prüfung die Zugehörigkeit der angemeldeten Gebrauchsmusteranmeldung zum Schutzgegenstand, die Frage der Einheitlichkeit etc. Sind die Zulassungsbedingungen erfüllt, ist das Patent zugelassen.
Das BPO führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Das BPO wird die formelle Prüfung innerhalb von 1 Monat nach dem Anmeldetag abschließen, und dann wird das BPO das Prioritätsdokument und die damit verbundenen Gebühren überprüfen und innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende eine vorläufige Sachprüfung und Einheitsprüfung der Patentanmeldung durchführen die vorläufige Prüfung Eine Patentanmeldung, die die Recherchengebühr und die Veröffentlichungsgebühr entrichtet hat, wird innerhalb von 18 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag veröffentlicht, und die Einspruchsfrist beträgt 3 Monate ab dem Veröffentlichungsdatum. Recherchenberichte, schriftliche Stellungnahmen zur Patentierbarkeit und Stellungnahmen Dritter werden dem Anmelder spätestens 6 Monate nach Ablauf der 3-monatigen Einspruchsfrist übermittelt.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem ersten Jahr des Anmeldedatums zu zahlen und sollte spätestens vor dem letzten Tag des Monats des Anmeldedatums gezahlt werden, höchstens ein Patentjahr, und die Jahresgebühr kann innerhalb von a Nachfrist von 6 Monaten, wenn es überfällig ist, und gleichzeitig 200 % Verzugsgebühr bezahlt.