- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: ab dem ersten Jahr ab Antragsdatum jährlich zu zahlen Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, gleichzeitig wird eine Säumnisgebühr von 20 % fällig.
- Wie lange ist die Frist für die Anmeldung des Industriedesigns in Dänemark?
- Ob die dänische Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann
- Neuheitsschonfrist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Dänemark
- Wie lange dauert es, bis einer Gebrauchsmusteranmeldung in Dänemark stattgegeben wird?
- Merkmale des dänischen Patentanmeldungsverfahrens für Erfindungen
- Ob eine dänische Industriedesignanmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann
- Ob die dänische Industriedesign-Anmeldung DAS sein kann
- Welches ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen in Dänemark?
- Kann das Prioritätsrecht einer Gebrauchsmusteranmeldung in Dänemark wiederhergestellt werden?
- Was sind die Anforderungen für die dänischen Erfindungspatentanmeldungsunterlagen?