- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: ab dem ersten Jahr ab Antragsdatum jährlich zu zahlen Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, gleichzeitig wird eine Säumnisgebühr von 20 % fällig.
- Ist eine dänische Gebrauchsmusteranmeldung DAS-fähig?
- Autorisierung der dänischen Gebrauchsmusteranmeldung und Anweisungen zur Jahresgebühr
- Beschreibung der dänischen Genehmigung für gewerbliche Muster und der Jahresgebühren
- Merkmale des Anmeldeverfahrens für dänische Geschmacksmuster
- Was sind die Anforderungen für die dänischen Erfindungspatentanmeldungsunterlagen?
- Welches ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen in Dänemark?
- Welches ist die dänische Patentbehörde für Gebrauchsmusteranmeldungen?
- Merkmale des Patentanmeldeverfahrens für Gebrauchsmusteranmeldungen in Dänemark
- Wie lange ist die Schutzdauer für gewerbliche Muster in Dänemark?
- Kann das Prioritätsrecht einer Gebrauchsmusteranmeldung in Dänemark wiederhergestellt werden?