- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: ab dem ersten Jahr ab Antragsdatum jährlich zu zahlen Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, gleichzeitig wird eine Säumnisgebühr von 20 % fällig.
- Beschreibung der dänischen Genehmigung für gewerbliche Muster und der Jahresgebühren
- Was sind die Anforderungen für die dänischen Erfindungspatentanmeldungsunterlagen?
- Neuheitsschonfrist für Industriedesign-Anmeldungen in Dänemark
- Wie lange ist die PCT-Frist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Dänemark?
- Wie viele Jahre beträgt die Schutzdauer der dänischen Erfindungspatentanmeldung?
- Kann das Prioritätsrecht einer Gebrauchsmusteranmeldung in Dänemark wiederhergestellt werden?
- Neuheitsschonfrist für dänische Erfindungspatentanmeldung
- Wie lange dauert es, ein gewerbliches Design in Dänemark zu genehmigen?
- Was sind die Anforderungen für dänische Industriedesign-Anmeldeunterlagen?
- Autorisierung der dänischen Gebrauchsmusteranmeldung und Anweisungen zur Jahresgebühr