Die Tschechische Republik setzt derzeit das 2003 erlassene Markengesetz um. Sie können die Registrierung von Wortmarken, Grafikmarken, Raummarken, Positionsmarken und Farbmarken in Wörtern, Namen, Buchstaben, Zahlen, Grafiken, Produktformen und Außenverpackungen beantragen. oder eine Kombination der oben genannten Elemente. , Muster (Withpattern), Tonmarke, Multimediamarke, Hologrammmarke, Aktionsmarke usw.
Im Januar 2019 hat die Tschechische Republik die „Markenrichtlinie der Europäischen Union Nr. 2015/2436“ offiziell umgesetzt. Seitdem müssen Markenanmeldungen nicht mehr in grafischer Form eingereicht werden, sondern können von öffentlichen Institutionen und normalen Bürgern erkannt werden. In der durch die Marke geschützten Form bedeutet dies, dass auch Tonmarken, Mobilmarken und Multimediamarken in der Tschechischen Republik angemeldet werden können; außerdem wird das Tschechische Amt für gewerbliches Eigentum laut dieser überarbeiteten Verordnung nicht mehr die Initiative ergreifen Marken anzumelden, die dasselbe abdecken. Wenn eine spätere Markenanmeldung für Produkte und Dienstleistungen, die mit einer früheren Anmeldung identisch sind, mit einem Ablehnungsbescheid versehen wird, obliegt diese Aufgabe dem früheren Markeninhaber. Darüber hinaus sind für Zertifizierungsmarken, die zur Unterscheidung bestimmter Merkmale verwendet werden können, nur Antragsteller antragsberechtigt, die die Produkt- und Zertifizierungsanforderungen erfüllen.
1. Markenbehörde
- Amt für gewerbliches Eigentum der Tschechischen Republik (ÚPV)
- Website: Amt für gewerbliches Eigentum der Tschechischen Republik (gov.cz)
- Markensuche: RESDB-Vyhledávací formulář ochranných známek (upv.cz)
2. So beantragen Sie die Markenregistrierung
- elektronische Einreichung
3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung
- Tschechisch
4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag
- Liste von Waren oder Dienstleistungen basierend auf internationaler Klassifikation;
- Markenmuster;
- Bewerbungsgebühr (kann innerhalb eines Monats nach Bewerbung bezahlt werden).
- Die Vollmacht muss nicht beglaubigt oder notariell beglaubigt werden, sie muss jedoch unterzeichnet und datiert sein. Die Originalvollmacht sollte innerhalb von 1-2 Monaten nach Einreichung der tschechischen Patentanmeldung vorgelegt werden. Wenn das Tschechische Amt für gewerbliches Eigentum keine Originalkopien verlangt, können nur gescannte Kopien eingereicht werden.
- Prioritätsinformationen müssen zusammen mit der Markenanmeldung eingereicht werden, und Prioritätsdokumente sollten innerhalb von 3 Monaten nach der Markenanmeldung eingereicht werden. Das Patent- und Markenamt kann eine tschechische Übersetzung des Prioritätsbelegs verlangen.
5. Verfahren zur Anmeldung einer tschechischen Marke
- IPO CZ führt zunächst eine formelle Prüfung durch, ob der Markenregistrierungsantrag den Bestimmungen des Markengesetzes entspricht, und führt dann eine inhaltliche Prüfung durch, um festzustellen, ob der Registrierungsantrag zu einem bestimmten Objekt gehört, das die Registrierungsbedingungen nicht erfüllt, wie z ob es sich um einen generischen oder beschreibenden Namen, einen irreführenden oder falschen Namen usw. handelt.
6. Für die Markenänderung/-übertragung erforderliche Dokumente
- Informationen zur Namens- und Adressänderung
- Vollmacht
- Übertragungsvertrag
- Markenregistrierungszertifikat
7. Markenlöschung
- Wenn eine Marke nach der Registrierung fünf Jahre lang nicht verwendet wurde, kann jeder einen Antrag auf Löschung der Marke stellen.
8. Markeneinwände
- Die Widerspruchsfrist beträgt drei Monate nach Bekanntgabe der Markenanmeldung und jeder kann während der Widerspruchsfrist einen Widerspruchsantrag einreichen. Dieser Zeitraum kann nicht verlängert werden.
- Der Anmelder einer Widerspruchsmarke kann vom Widerspruchsantragsteller verlangen, dass er im Widerspruchsverfahren einen Nachweis über die Markenbenutzung vorlegt.
9. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke
- Markenanmelder müssen die Markenregistrierungsgebühr innerhalb von 30 Tagen ab dem Anmeldedatum bezahlen. Eine Marke ist ab dem Anmeldedatum 10 Jahre lang gültig. Die Gültigkeitsdauer kann jedes Mal um 10 Jahre verlängert werden, die Anzahl der Verlängerungen ist unbegrenzt. Verlängerungsanträge können im letzten Gültigkeitsjahr gestellt werden, müssen jedoch vor dem Ablaufdatum eingereicht werden. Anträge auf verspätete Verlängerung können nach dem Ablaufdatum eingereicht werden, wobei Verspätungsgebühren anfallen. Wird kein Verlängerungsantrag gestellt, verfällt die Marke.
10. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung
- Wenn die Markenregistrierung reibungslos verläuft, beträgt die Zeit für die Markenregistrierung in der Tschechischen Republik etwa 12-15 Monate.
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