Global Trademark GO – Uruguay – Einführung in die Markenanmeldung in Uruguay

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Gemäß den einschlägigen Gesetzen Uruguays können alle charakteristischen Namen von Personen und Dingen sowie Embleme, Monogramme, Gravuren, Siegel, Bänder, hypothetische Wörter und Phrasen sowie speziell gestaltete Nummern, die Artikel verschiedener Hersteller, Behälter und Verpackungen unterscheiden können, verwendet werden als Marken eingetragen. . Es können Markenanmeldungen für mehrere Kategorien vorgenommen werden. Uruguay ist kein Mitglied des Madrider Systems und kann eine Marke in Uruguay nur über einen einzigen Kanal registrieren.

1. Markenbehörde

2. So beantragen Sie die Markenregistrierung

  • Einreichung der Unterlagen persönlich (INAPI-Bürozeiten: 9.00 bis 14.00 Uhr) oder elektronische Bewerbung (amtliche Gebühren müssen elektronisch bezahlt werden)

3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung

  • Spanisch

4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag

  • Bewerberinformationen (einschließlich Postanschrift)
  • Markenmuster
  • Liste der Waren und/oder Dienstleistungen
  • Die Vollmacht im Original kann innerhalb von 60 Tagen ab Antragsdatum ergänzt werden
  • Das Prioritätsdokument und seine spanische Übersetzung können innerhalb von 30 Tagen nach dem Anmeldetag eingereicht werden.

5. Prozess zur Anmeldung einer Markenregistrierung in Uruguay

  • DNPI führt eine formelle Prüfung und eine inhaltliche Prüfung der eingereichten Markenanmeldung durch und wendet ein Vorankündigungsverfahren an, d. ob es gegen das Eintragungs- und Verbotsverbot verstößt und ob es mit der Marke in Zusammenhang steht. Wird der Markenkonflikt zunächst geprüft, wird die Eintragung genehmigt und nach bestandener Prüfung eine Registrierungsbescheinigung ausgestellt, bei fehlgeschlagener Prüfung erfolgt eine Ablehnung Es erfolgt eine Mitteilung und der Antragsteller muss innerhalb der im Ablehnungsbescheid genannten Frist antworten.

6. Für die Markenänderung/-übertragung erforderliche Dokumente

  • Informationen zur Namens-/Adressänderung
  • Vollmacht
  • Übertragungsvertrag
  • Markenregistrierungszertifikat

7. Markenlöschung

  • Wenn eine eingetragene Marke fünf Jahre in Folge nicht benutzt wurde, kann jeder entsprechende Rechteinhaber die Löschung der angemeldeten Marke beantragen.

8. Markeneinwände

  • Jeder kann innerhalb von 30 Arbeitstagen ab dem Datum der Bekanntgabe der Marke einen Widerspruchsantrag gegen die angekündigte Marke einreichen.

9. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke

  • Eine uruguayische Marke ist ab dem Datum der Registrierung 10 Jahre lang gültig. Der Antrag auf Verlängerung sollte 6 Monate vor Ablauf der Marke gestellt werden.

10. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung

  • Wenn die Markenregistrierung reibungslos verläuft, beträgt die durchschnittliche Zeit für die Markenregistrierung in Uruguay 12 bis 18 Monate.

11. Andere Angelegenheiten, die Aufmerksamkeit erfordern

  • Die meisten chinesischen Unternehmen haben keine eingetragenen Marken in Südamerika. Sie können ihre Marken in den Konventionsländern gemäß der Panamerikanischen Konvention zum Schutz von Marken und Handel registrieren, beispielsweise in den Vereinigten Staaten, Peru, Bolivien, Paraguay, Ecuador und Uruguay , Dominica, Chile, Panama, Venezuela, Costa Rica, Rechte werden im Ausland in Kuba, Guatemala, Haiti, Kolumbien, Brasilien, Mexiko, Nicaragua, Honduras und anderen Ländern umgesetzt.