Global Trademark GO – Ecuador – Einführung in die Markenanmeldung Ecuadors

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Ecuador kann Wortmarken, Grafikmarken, Zertifizierungsmarken, Kollektivmarken, dreidimensionale Marken, Handelsnamen, kommerzielle Slogans, Herkunftsbezeichnungen usw. für Wörter, Zahlen, Symbole, Logos, Designs, Geräusche, Gerüche, Texturen usw. anmelden Kombinationen davon. Ecuador erlaubt keine Markenanmeldungen für mehrere Markenkategorien. Gleichzeitig ist Ecuador kein Mitglied des Madrider Systems und kann daher die Markenregistrierung in Ecuador nur über einen einzigen Kanal beantragen.

1. Markenbehörde:

  • Ecuador Nationaler Dienst für geistige Rechte, Englisch: Nationaler Dienst für geistige Rechte, SENADI
  • Website: Servicios – Ecuador (derechosintelectuales.gob.ec)

2. So beantragen Sie die Markenregistrierung:

  • Persönliche Einreichung der Unterlagen (INAPI-Bürozeiten: 9.00 bis 14.00 Uhr) oder elektronische Bewerbung (amtliche Gebühren müssen elektronisch bezahlt werden)

3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung:

  • Spanisch

4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag:

  • Bewerberinformationen (einschließlich Postanschrift)
  • Liste der markenrechtlich geschützten Waren und/oder Dienstleistungen
  • Die Originalvollmacht muss notariell beglaubigt und beglaubigt werden und kann innerhalb von 60 Tagen ab Antragsdatum ergänzt werden.
  • Das Prioritätsdokument und seine spanische Übersetzung sowie ein Zahlungsnachweis können innerhalb von 9 Monaten ab dem Datum der Antragstellung vorgelegt werden

5. Verfahren zur Markenregistrierung in Ecuador:

  • Nachdem der Markenantrag beim ecuadorianischen Amt für geistiges Eigentum eingegangen ist, führt SENADI innerhalb von 15 Arbeitstagen eine formelle Prüfung durch. Wenn die formelle Prüfung bestanden wird, wird die Marke im Amtsblatt für geistiges Eigentum veröffentlicht. Innerhalb der 30-tägigen Ankündigungsfrist können Dritte Einwände erheben. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird eine inhaltliche Prüfung durchgeführt und auf der Grundlage der Prüfungsergebnisse wird entschieden, ob eine Markenregistrierungsbescheinigung erteilt wird.

6. Für die Markenänderung/-übertragung erforderliche Dokumente:

  • Informationen zur Namens-/Adressänderung
  • Vollmacht
  • Übertragungsvertrag
  • Markenregistrierungszertifikat

7. Markenlöschung

  • Wenn die Marke in einem der Andenländer (Kolumbien, Ecuador, Peru oder Bolivien) fünf Jahre lang ab dem Datum der Registrierung nicht verwendet wurde, kann ein Dritter die eingetragene Marke mit der Begründung der Nichtbenutzung löschen. Wenn der Anspruch berechtigt ist, hat der Dritte, der den Anspruch geltend macht, das Recht, zunächst die gelöschte Marke eintragen zu lassen. Die Löschung kann auch für Kategorien von Waren/Dienstleistungen erfolgen, für die die Marke tatsächlich nicht verwendet wird. Die Beweislast liegt beim Markeninhaber. Die entsprechende Marke gilt als benutzt, wenn die geschützten Waren oder Dienstleistungen vom Markeninhaber, Lizenznehmer oder Lizenzgeber in einer den Waren oder Dienstleistungen entsprechenden Menge und Art gehandelt werden.

8. Markeneinwände

  • Jeder kann innerhalb von 30 Arbeitstagen ab dem Datum der Bekanntgabe der Marke einen Widerspruchsantrag gegen die angekündigte Marke einreichen.

9. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke

  • In Ecuador wird für Markenanmeldungen keine Genehmigungsgebühr erhoben. Die Gültigkeitsdauer der Markenregistrierung beträgt 10 Jahre ab dem Registrierungsdatum und jede Verlängerung kann um zehn Jahre verlängert werden. Verlängerungsanträge können innerhalb von sechs Monaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer gestellt werden. Marken können innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf ohne zusätzliche Kosten verlängert werden.

10. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung

  • Wenn die Registrierung reibungslos verläuft, beträgt die durchschnittliche Zeit für die Markenregistrierung in Ecuador 6-10 Monate.

11. Andere Angelegenheiten, die Aufmerksamkeit erfordern

  • Wenn ein chinesisches Unternehmen keine Marke in Südamerika registriert hat, kann es seine Marke in den Konventionsländern gemäß der Panamerikanischen Konvention zum Schutz von Marken und Handel registrieren, beispielsweise in den Vereinigten Staaten, Peru, Bolivien, Paraguay, Ecuador, Uruguay, Dominica, Chile, Panama, Venezuela, Costa Rica und Kuba, Guatemala, Haiti, Kolumbien, Brasilien, Mexiko, Nicaragua, Honduras und andere Länder, um Rechte im Ausland umzusetzen.