Spanien ist Mitgliedsstaat der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums, des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken, des Madrider Protokolls über die internationale Registrierung von Marken und des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen auch ein Mitgliedsstaat der Weltorganisation für geistiges Eigentum. Spanien akzeptiert Registrierungsanträge für Warenmarken, Dienstleistungsmarken, Kollektivmarken, Zertifizierungsmarken und Gemeinschaftsmarken.
1. Markenbehörde:
- Spanisches nationales Register für gewerbliches Eigentum
- Englisch: Spanisches Patent- und Markenamt, Abkürzung: OEPM
- Website: www.oepm.es
- Markenrecherche: Oficina Española de Patentes y Marcas – Unterscheidungszeichen (oepm.es)
2. So beantragen Sie die Markenregistrierung:
- Papiereinreichung
- elektronische Einreichung
3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung:
- Spanisch
4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag:
- Markenmuster
- Liste der Waren und Dienstleistungen
- Das Prioritätsdokument und seine spanische Übersetzung können innerhalb von 3 Monaten ab dem Anmeldetag eingereicht werden.
- Die Vollmacht kann innerhalb eines Monats nach Erhalt der Nachtragsmitteilung eingereicht werden.
5. Verfahren zur Anmeldung einer spanischen Marke:
- Die Prüfung spanischer Markenanmeldungen umfasst die formelle Prüfung und die Prüfung absoluter Ablehnungsgründe.
6. Markenlöschung
- Wenn eine Marke ab dem Datum der Eintragung (oder dem Ende des Widerspruchsverfahrens) fünf Jahre lang nicht ohne Angabe von Gründen benutzt wurde, kann jeder die Löschung der Marke beantragen. Markeninhaber sind nicht verpflichtet, regelmäßige Erklärungen oder Nutzungsnachweise vorzulegen.
7. Markeneinwände
- Jeder kann innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung der spanischen Markenanmeldung Einspruch einlegen.
8. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke
- Es ist keine offizielle Lizenzgebühr erforderlich. Eine spanische Marke ist ab dem Anmeldedatum zehn Jahre lang gültig und kann innerhalb von zehn Jahren auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Die Verlängerung sollte innerhalb von sechs Monaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer beantragt werden, der Zuschlag muss jedoch spätestens sechs Monate nach Ablauf der Gültigkeitsdauer gezahlt werden.
9. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung
- Wenn die Markenregistrierung reibungslos verläuft, beträgt die durchschnittliche Zeit von der Anmeldung bis zur Markenregistrierung in Spanien 6-15 Monate.
10. Madrid-Registrierung
- Die Frist für die Antwort auf eine vorläufige Ablehnung einer spanischen internationalen Registrierung beträgt vier Monate ab dem Datum der Veröffentlichung der Ablehnung im Markenblatt. Dieser Zeitraum kann nicht verlängert werden. Gegen die endgültige Ablehnung kann bei den zuständigen Gerichten Berufung eingelegt werden.
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