Antragsteller der Sonderverwaltungszone Macau können nun Anträge auf vorrangige Prüfung auf dem Festland einreichen

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Ab dem 1. Juli 2023 können Antragsteller der Sonderverwaltungsregion Macau mit Erfindungspatenten in der Sachprüfungsphase auf dem Festland Papierkopien per Post oder persönlich bei der Guangzhou Agency und der Shenzhen Agency des China National Intellectual Property Office sowie beim China Patent Office einreichen ein Fenster. , reichen Sie einen Antrag auf vorrangige Prüfung ein.

Eine Patentanmeldung, die eine Prioritätsprüfung beantragt, muss die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Der Erfindungspatentantrag des Anmelders der Sonderverwaltungszone Macau befindet sich auf dem chinesischen Festland in der Phase der Sachprüfung.
  • Patentanmeldungen müssen elektronische Anmeldungen sein (Papieranmeldungen sollten in elektronische Anmeldungen umgewandelt und eingereicht werden).
  • Es gehört zu den in den „Maßnahmen“ festgelegten technischen Bereichen und die relevanten Anwendungsklassifizierungsnummern fallen in den Geltungsbereich der „Referenztabelle der Klassifizierung strategischer aufstrebender Industrien und der internationalen Patentklassifizierung (2021) (Versuch)“.
  • Zu den „Antragstellern der Sonderverwaltungszone Macau“ gehören ständige Einwohner der Sonderverwaltungszone Macau, Unternehmen, die gemäß dem Handelsgesetz der Sonderverwaltungszone Macau gegründet wurden, und andere juristische Personen oder Organisationen in der Sonderverwaltungszone Macau. Das Gleiche gilt für Antragsteller der Sonderverwaltungszone Macau als Mitantragsteller bei Erfindungspatentanmeldungen.

Zu den Bewerbungsunterlagen sollten gehören:

  • „Patentprioritätsprüfungsantrag“ in zweifacher Ausfertigung
    • Antragsteller aus Macau, die keinen gewöhnlichen Wohnsitz oder Geschäftssitz auf dem Festland haben, müssen eine Patentagentur mit der Einreichung des Antrags beauftragen.
    • Wenn ein Macao-Patentanmelder einen Wirtschaftswohnsitz oder eine Geschäftsniederlassung auf dem Festland hat, kann er oder sie selbst einen Antrag einreichen. Der Antrag muss von allen Antragstellern unterschrieben oder abgestempelt werden.
    • In der Anfrage müssen eine gültige Kontaktperson, eine Kontaktnummer und eine Kontaktadresse angegeben werden. Bei der Kontaktadresse muss es sich um eine Adresse auf dem chinesischen Festland handeln.
  • Ausweisdokumente
    • Handelt es sich bei dem Antragsteller für die Sonderverwaltungszone Macau um eine natürliche Person, muss er oder sie eine Kopie des Personalausweises mit ständigem Wohnsitz in Macau einreichen.
    • Wenn es sich bei dem Antragsteller für die Sonderverwaltungszone Macau um ein Unternehmen oder eine andere juristische Person oder Organisation handelt, sollte eine Kopie der Qualifikation und des Ausweises des entsprechenden Antragstellers vorgelegt werden.
    • Wenn ein Anmelder der Sonderverwaltungszone Macau mit gewöhnlichem Wohnsitz oder Geschäftssitz auf dem chinesischen Festland keine Patentagentur beauftragt hat, sollte er auch Unterlagen einreichen, die belegen, dass er einen gewöhnlichen Wohnsitz oder Geschäftssitz auf dem chinesischen Festland hat.
  • Vorhandene technische Informationsmaterialien
    • Unter Stand der Technik versteht man Technologien, die der Öffentlichkeit im In- und Ausland vor dem Anmeldetag (oder Prioritätsdatum) einer Erfindungspatentanmeldung bekannt waren. Dazu gehören Technologien, die vor dem Anmeldetag (bzw. Prioritätstag) in in- und ausländischen Publikationen öffentlich veröffentlicht, im In- und Ausland öffentlich genutzt oder auf andere Weise der Öffentlichkeit bekannt waren.
    • Bei Patentdokumenten kann nur die erste Seite des Patentdokuments bereitgestellt werden.
    • Nicht proprietäre Dokumente wie Zeitschriften oder Bücher stellen Homepages und verwandte Seiten bereit.
  • Relevante Belege
    • Einschließlich der relevanten technischen Bereiche, zu denen die patentierte Technologie gehört, und einer Erklärung aller Anmelder, in denen sie der Prioritätsprüfung zustimmen.
    • Verpflichtung, dass alle Dokumente des Antrags auf vorrangige Überprüfung wahr und gültig sind und von allen Antragstellern abgestempelt oder unterzeichnet werden müssen.

Weitere Hinweise:

  • Wenn derselbe Anmelder am selben Tag (nur am Anmeldetag) sowohl ein Gebrauchsmuster als auch eine Erfindung für dieselbe Erfindung anmeldet, unterliegt die Erfindungspatentanmeldung in der Regel keiner Prioritätsprüfung.
  • Bewerber sollten für die Authentizität, Rechtmäßigkeit und Gültigkeit der eingereichten Bewerbungsunterlagen verantwortlich sein.
  • Wenn in den Bewerbungsunterlagen fremdsprachige Materialien enthalten sind, sollten die entsprechenden chinesischen Übersetzungen bereitgestellt werden.
  • Es werden keine offiziellen Gebühren erhoben.