Neu überarbeitete neuseeländische Patentprüfungsrichtlinien
Vor kurzem hat das neuseeländische Amt für geistiges Eigentum wesentliche Änderungen an den Anspruchsbeschränkungen der in Abschnitt 82 des Patentgesetzes genannten Stamm- und Teilfälle vorgenommen. Die „Überschneidung“ der Ansprüche des Stammrechtsstreits und des Teilrechtsstreits, wie sie in den ursprünglichen Vorschriften festgelegt ist, wird weiter als „im Wesentlichen identisch“ präzisiert.
Diese Überarbeitung spiegelt die Überprüfungspraxis der Ansprüche von Stammsachen und Abteilungen wider und klärt den Umfang der Ansprüche, auf die diese Bestimmung in Stammsachen und Abteilungen anwendbar ist.
Um mehr über die Änderungen an den neuseeländischen Überprüfungsrichtlinien zu erfahren, wenden Sie sich bitte an Page Code IP.
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