So beantragen Sie die Wiedereinsetzung französischer Patentrechte

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In Frankreich ist die Jahresgebühr am letzten Tag des Monats zu zahlen, in dem die Jahresgebühr fällig ist. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht pünktlich zahlen, können Sie innerhalb der folgenden sechsmonatigen Zahlungsfrist eine Verzugsgebühr von 50 % zahlen, um die Gültigkeit des Patents aufrechtzuerhalten. Erfolgt die Zahlung jedoch nicht innerhalb der sechsmonatigen Verzugsfrist, erlischt das Patentrecht und der Patentinhaber erhält außerdem eine Rechtsverlustbescheid des französischen Patentamts.

Wenn Sie das Patent zu diesem Zeitpunkt noch gültig halten müssen, müssen Sie einen Antrag auf Wiederherstellung der Rechte stellen. Die Frist für die Einreichung eines Antrags auf Wiederherstellung der Rechte beträgt zwei Monate ab dem Datum, an dem die Hindernisse beseitigt sind. Sobald der Patentinhaber eine Mitteilung über den Rechtsverlust erhält, verschwindet das Hindernis in der Regel, doch das ist nicht immer der Fall. (Hinweis! Ein Antrag auf Wiederherstellung von Patentrechten muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Zahlungsverzugsfrist eingereicht werden.)

Ein Patentinhaber, der wegen Nichtzahlung der Jahresgebühren und Verzugsgebühren einen Antrag auf Wiederherstellung seiner Rechte stellt, muss außerdem eine Begründung für die Nichtzahlung der Gebühren vorlegen und zusammen mit den Verzugsgebühren 156 Euro zahlen.

Der Standard des französischen Patentamts für Anträge auf Wiederherstellung von Rechten lautet „gebührende Sorgfalt“, was wir normalerweise als „gebührende Sorgfalt“ bezeichnen. Zu den akzeptablen Gründen gehören: Krankheit; die Unternehmensorganisation ist chaotisch und immer mehr Rechteinhaber haben „Agenturen“ als „Fehler“ angenommen. Aber in Frankreich reichen die Fehler der Agentur nicht aus, um das Problem zu erklären. Dies ist nicht genau dasselbe wie die Einreichung eines Anspruchs beim EPA. Mit anderen Worten: Das französische Patentamt geht davon aus, dass selbst wenn es ein Fehler der Agentur ist, der Patentinhaber selbst sollte alle notwendigen Maßnahmen ergreifen. Maßnahmen, um den Verlust von Patentrechten zu vermeiden.