Das argentinische Marken- und Patentamt wird die Resolution 262/2023 ab dem 1. September 2023 umsetzen, die vorsieht, dass Argentinien als Zugangsstelle für den Empfang von DAS-Anfragen ausländischer Anmelder fungieren kann, und ab dem 1. November 2023 können auch argentinische eigene Anmelder dies tun Reichen Sie außerdem eine DAS-Anzahlungsanfrage ein.
Für chinesische Anmelder und andere nicht spanischsprachige Patentanmelder ist es jedoch immer noch wichtig zu beachten, dass in Argentinien eingereichte Patentanmeldungen immer noch eine eidesstattliche Erklärung des argentinischen Übersetzers erfordern, was die vorrangige Richtlinie des argentinischen Marken- und Patentamts darstellt. Sie ist obligatorisch Daher ist es erforderlich, dass, wenn der Prioritätstext der Patentanmeldung nicht auf Spanisch ist, eine spanische Übersetzung der Priorität sowie eine eidesstattliche Erklärung des argentinischen Muttersprachlers vorgelegt werden muss.
Da Argentinien kein Land ist, das dem PCT-System unterliegt, können chinesische Anmelder Patentanmeldungen in Argentinien nur über die Pariser Verbandsübereinkunft einreichen. Aus diesem Grund müssen Argentinien die spanische Übersetzung des Prioritätstextes und die eidesstattliche Erklärung des Übersetzers vorgelegt werden. Dokumente beim Marken- und Patentamt eingereicht.
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