Kapitel 3 zum Teilen nützlicher Informationen aus dem Seitencode – Starttermine für die inhaltliche Prüfung von Patenten in verschiedenen Ländern

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Beginntermine für die Sachprüfung von Patenten in verschiedenen Ländern

Bei Erfindungspatenten ist es in den meisten Ländern unmöglich, ein Patentzertifikat zu erhalten, ohne den Sachprüfungsprozess zu durchlaufen. Dies ist der Konsens der meisten Menschen. Beispielsweise können unsere chinesischen Bewerber spätestens 3 Jahre nach dem Prioritätsdatum/chinesischen Anmeldedatum einen Antrag auf inhaltliche Prüfung stellen. Nach einer langen Wartezeit auf Vorschläge erhalten sie den ersten Prüfungsbescheid des Prüfers. In anderen Ländern auf der Welt ist das Startdatum für Anträge auf Sachprüfung jedoch nicht unbedingt das Prioritätsdatum oder das Anmeldedatum. Beispielsweise beträgt die Anmeldefrist für Sachprüfungen in Deutschland sieben Jahre ab dem Anmeldedatum. In Thailand ist die Einreichungszeit für die Sachprüfung die erste öffentliche Offenlegung. 5 Jahre ab dem Datum der Anmeldung, nicht einmal einen Tag früher; in einem anderen Beispiel besteht in den Vereinigten Staaten keine Notwendigkeit für den Antragsteller, einen separaten Antrag einzureichen für die Sachprüfung. Die Philosophie des USPTO besteht darin, dass Sie ohnehin ein Patentzertifikat erhalten möchten, also können Sie die Sachprüfung genauso gut automatisch durchführen. .

Jedes System hat seine eigenen Vorzüge und als Patentanmelder können Sie sich nur an die Anforderungen des jeweiligen Landes anpassen. Heute werden wir eine Bilanz der Antragszeit für die Sachprüfung in 30 Ländern ziehen.