Patentanmeldungsverfahren beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

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Überblick über das EUIPO

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO, ehemals HABM) ist das Marken- und Geschmacksmusteramt der EU. Befindet sich in Alicante, Spanien. Vom Amt offiziell eingetragene EU-Geschmacksmuster und EU-Marken sind in 27 Ländern der EU gültig. Das Büro wurde nach EU-Recht errichtet und ist eiWeiterlesen

Überblick über das EUIPO

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO, ehemals HABM) ist das Marken- und Geschmacksmusteramt der EU. Befindet sich in Alicante, Spanien. Vom Amt offiziell eingetragene EU-Geschmacksmuster und EU-Marken sind in 27 Ländern der EU gültig. Das Büro wurde nach EU-Recht errichtet und ist eine EU-Institution mit Rechtspersönlichkeit.

EUIPO-Rechtssystem für geistiges Eigentum

  • UM-Verordnung“
  • Durchführungsverordnungen zum EU-Markenrecht
  • Richtlinie über das Recht der Mitgliedstaaten
  • „EG-Geschmacksmusterverordnung“
  • "Europäische Gemeinschaftsgeschmacksmuster-Durchführungsverordnungen"
  • "Verordnung über die Gebühren für Gemeinschaftsgeschmacksmuster"
  • Die Geschmacksmusterschutzrichtlinie
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Sprache des teilnehmers
Deutsch
Italienisch
Französisch
Englisch
Spanisch

申请流程 Application Process Flow

Das muss der patentamt sein

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Englisch: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, Abkürzung: EUIPO

Website: EUIPO - Startseite (europa.eu)

Patentrecherche: EUIPO - eSearch (europa.eu)

Einreichungssprache: Englisch

Notwendige Dokumente:

  1. Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
  2. Eine kurze Beschreibung

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):

  1. Vollmacht
  2. Prioritätsbeleg/DAS
  3. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  4. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts

25 Jahre

6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum

Das EUIPO führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch. Der Antragsteller kann den Antrag in jeder Amtssprache der Europäischen Union einreichen, wobei neben der Sprache, in der der Antrag gestellt wurde, auch die zweite Sprache anzugeben ist, nämlich Englisch/Französisch/Deutsch/Italienisch/Spanisch. Sobald die Sprachauswahl übermittelt wurde, kann sie nicht mehr geändert werden. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann die Bauartgenehmigung in ca. 10 Tagen erlangt werden. Wenn das Design die folgenden Bedingungen erfüllt, kann die Genehmigung frühestens innerhalb von 2 Tagen eingeholt werden.

  • Verwenden Sie elektronische Einreichungsformulare mit festem Format
  • Geben Sie die Konstruktionsklassifizierungsnummer an
  • DAS Form der Verwendung von Priorität
  • Keine Neuheitsschonfrist erforderlich
  • Geben Sie die ID-Nummer des Antragstellers und Auftraggebers an
  • Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte des EUIPO-Kontos

Das EUIPO kann eine 12-monatige Kündigungsfrist gewähren, damit Designer die Wahrscheinlichkeit eines kommerziellen Erfolgs überprüfen können, bevor sie mit der Registrierung fortfahren

  • Zulassungsgebühr: Der Antragsteller zahlt die Zulassungsgebühr zusammen mit der Antragsgebühr.
  • Jahresgebühr: Die erste Verlängerung muss innerhalb der Gültigkeitsdauer von 5 Jahren bezahlt werden, und die Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nach Ablaufdatum bezahlt werden. Eine Verspätungsgebühr von 25 % ist ebenfalls erforderlich.

10 Tage

Ja

Ja.

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E-mail: mail@yezhimaip.com

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