Zur Rücknahme von EU-Markenanträgen stehen Mediationsverfahren zur Verfügung

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Ab dem 1. Juli 2024 können Parteien, die an Verfahren zur Löschung einer Marke der Europäischen Union beteiligt sind, jederzeit nach Einreichung eines Markenlöschungsantrags die Inanspruchnahme der Mediationsdienste des EUIPO beantragen, um Streitigkeiten wirksam und gütlich beizulegen.

Die vom EUIPO-Mediationszentrum bereitgestellten Mediationsdienste sind freiwillig und kostenlos und können online über eine sichere und vertrauliche ADR-Plattform durchgeführt werden.

Das EUIPO-Mediationszentrum wird im November 2023 eröffnet und bietet vor dem Berufungsverfahren der Parteien ein alternatives Streitbeilegungsverfahren (ADR) an. Die von ihm bereitgestellten Dienste werden es allen Nutzern ermöglichen, von der frühen Phase des Markenlöschungsverfahrens zu profitieren. Vorteile der Mediation.

Das Mediationsverfahren bietet viele Vorteile, wie etwa die Unparteilichkeit, Flexibilität und Vertraulichkeit. Durch die Wahl des Mediationsverfahrens können die Parteien einen optimierten Prozess nutzen, der die Kommunikation und Zusammenarbeit fördert, um eine Win-Win-Lösung zu erreichen, die auf den kommerziellen Interessen beider Parteien basiert.

Darüber hinaus muss der laufende Streit zwar die Unionsmarke und/oder das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster betreffen, die Parteien können sich jedoch im Streitbeilegungsverfahren in jeder Gerichtsbarkeit auf andere geistige Eigentumsrechte wie Urheberrechte, Domainnamen und Patente beziehen Weitere relevante anhängige Streitigkeiten im Distrikt sind enthalten.

Die Einrichtung des Mediationsverfahrens ist Teil der erweiterten ADR-Dienste des EUIPO, die darauf abzielen, die ADR-Dienste auf Verfahren zwischen allen EUIPO-Parteien auszudehnen und eine Bequemlichkeit und Wirksamkeit des Streitbeilegungsmechanismus zu gewährleisten. Im Jahr 2025 werden auch Mediationsverfahren für Anträge auf Nichtigerklärung von Geschmacksmustern und Einwände gegen Unionsmarken eingeleitet.