- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsankündigungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Bescheides zu entrichten.
- Jahresbeitrag: Der Jahresbeitrag wird ab dem 3. Jahr (einschließlich des 1.-3. Jahresbeitrages) jährlich gezahlt, der überfällige Jahresbeitrag kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten bezahlt werden und es wird eine Verzugsgebühr von 20 % erhoben gleichzeitig bezahlt.
- Ist eine finnische Erfindungspatentanmeldung für DAS geeignet?
- Anleitung zur Autorisierung der Gebrauchsmusteranmeldung und Jahresgebühr in Finnland
- Anweisungen zur Autorisierung und Jahresgebühr der finnischen Erfindungspatentanmeldung
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Finnland umwandelbar?
- Wie lange ist die PCT-Frist für die Patentanmeldung einer finnischen Erfindung?
- Wie lange ist die Frist für die Einreichung einer Industriemusteranmeldung in Finnland?
- Neuheitsschonfrist für finnische Erfindungspatentanmeldungen
- Wie lange ist die Schutzdauer des gewerblichen Musters in Finnland?
- Welches ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen für Erfindungen in Finnland?
- Was sind die Anforderungen an die Gebrauchsmusteranmeldungsunterlagen in Finnland?