Die Neuheit der Erfindung geht nicht verloren, wenn die Informationen über die Erfindung innerhalb von 6 Monaten vor dem Anmeldetag oder dem Prioritätstag offenbart werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Offenlegung aufgrund offensichtlichen Missbrauchs durch den Antragsteller oder seine Vorgängereigentümer
- Die Erfindung wird auf einer offiziellen oder offiziell anerkannten internationalen Ausstellung offenbart
- Merkmale des Anmeldeverfahrens für Erfindungspatente in Finnland
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Finnland für DAS zugelassen?
- Anleitung zur Autorisierung der Gebrauchsmusteranmeldung und Jahresgebühr in Finnland
- Wie lange ist die Schutzdauer des gewerblichen Musters in Finnland?
- Wie lange dauert es, bis einer Gebrauchsmusteranmeldung in Finnland stattgegeben wird?
- Ist eine finnische Erfindungspatentanmeldung für DAS geeignet?
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Finnland umwandelbar?
- Neuheitsschonfrist für finnische Erfindungspatentanmeldungen
- Merkmale des finnischen Patentanmeldungsverfahrens für Gebrauchsmuster
- Welches ist die finnische Patentbehörde für Gebrauchsmusteranmeldungen?