Was sind die Anforderungen für die polnischen Erfindungspatentanmeldungsdokumente?

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Einreichungssprache: Polnisch

Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  2. Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre polnische Übersetzung
  3. Bescheinigung über das mikrobiologische Überleben und ihre polnische Übersetzung
  4. Prioritätsbeleg/DAS
  5. Vollmacht
  6. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  7. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  8. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
  9. Bescheinigung über die Zahlung der Patentanmeldungsgebühr

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
  2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
  3. Eintritt in die polnische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
  4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  5. Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre polnische Übersetzung
  6. Bescheinigung über das mikrobiologische Überleben und ihre polnische Übersetzung
  7. Vollmacht
  8. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  9. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  10. Bescheinigung über die Zahlung der Patentanmeldungsgebühr

专利申请流程

  • Einreichungssprache: Polnisch

    Notwendige Dokumente:

    1. Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
    2. Eine kurze Beschreibung

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):

    1. Vollmacht
    2. Prioritätsbeleg
    3. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    4. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    5. Bescheinigung über die Zahlung der Patentanmeldungsgebühr
  • NEIN

  • Ja

  • Das PPO führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Es muss kein Antrag auf Sachprüfung gestellt werden, die Sachprüfung beginnt automatisch.

  • 1-6 Monate

  • Einreichungssprache: Polnisch

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Vollmacht
    2. Prioritätsbeleg/DAS
    3. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    4. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    5. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
    6. Bescheinigung über die Zahlung der Patentanmeldungsgebühr

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die polnische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
    4. Vollmacht
    5. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    6. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    7. Bescheinigung über die Zahlung der Patentanmeldungsgebühr
  • Einreichungssprache: Polnisch

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    2. Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre polnische Übersetzung
    3. Bescheinigung über das mikrobiologische Überleben und ihre polnische Übersetzung
    4. Prioritätsbeleg/DAS
    5. Vollmacht
    6. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    7. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    8. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
    9. Bescheinigung über die Zahlung der Patentanmeldungsgebühr

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die polnische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
    4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    5. Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre polnische Übersetzung
    6. Bescheinigung über das mikrobiologische Überleben und ihre polnische Übersetzung
    7. Vollmacht
    8. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    9. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    10. Bescheinigung über die Zahlung der Patentanmeldungsgebühr
  • Das PPO führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch, prüft nur Neuheit und gewerbliche Anwendbarkeit und prüft nicht die erfinderische Tätigkeit.

  • Polnisches Amt für geistiges Eigentum

    Deutsch: Patentamt der Republik Polen, Abkürzung: PPO

    Website: uprp.gov.pl

    Patentrecherche für polnische Erfindungen: Wyszukiwarka prosta (uprp.gov.pl)

    • Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die offizielle Zulassungsgebühr, die Bekanntmachungsgebühr und die erste Jahresgebühr (d. h. die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr) innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung entrichten.
    • Jahresgebühr: Der Antragsteller hat die Jahresgebühr für die nächste Stufe im sechsten bzw. achten Jahr zu entrichten, überfällige Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten entrichtet werden, gleichzeitig 30 % der Jahresgebühr des laufenden Jahres werden als Säumniszuschlag verrechnet.