Das INPI führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Es gibt drei Möglichkeiten, eine Bewerbung beim INPI einzureichen: Online-Bewerbung, postalische und persönliche Einreichung einer schriftlichen Bewerbung beim INPI. Unabhängig davon, wie die Anmeldung eingereicht wird, ist das Anmeldedatum des Patents der Zeitpunkt, zu dem der Patentanmelder den vollständigen Patentantragstext an das INPI sendet. Die Patentanmeldung wird innerhalb von 18 Monaten ab dem Prioritätsdatum veröffentlicht, und es kann eine Gebühr gezahlt werden, um einen Antrag auf vorzeitige Veröffentlichung zu stellen; ab dem Datum der Veröffentlichung kann jeder innerhalb der 60-tägigen Einspruchsfrist Stellungnahmen einreichen, wenn kein Einspruch vorliegt, spätestens ab Bewerbungsdatum Eintritt in die Sachprüfungsphase innerhalb von 18 Monaten. Die durchschnittliche Anzahl der Prüfungsgutachten für jede Patentanmeldung beträgt 3. Patente werden erteilt, wenn die Erfordernisse der Neuheit, Praktikabilität und Erfindungsgabe erfüllt sind.
Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Einreichungssprache: Spanisch
Pfad der Pariser Konvention Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Prioritätsbeleg/DAS
- Vollmacht
- Deklaration kleiner Entitäten
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
NEIN
Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist steht zur Verfügung, wenn die Erfindung vom Anmelder oder seinem Vertreter in irgendeiner Form der Kommunikation innerhalb eines Jahres nach dem Anmelde- oder Prioritätsdatum offenbart oder auf einer nationalen/internationalen Ausstellung ausgestellt wird. Entsprechende Nachweise sind bei der Antragstellung vorzulegen.
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Jährliche Zahlung ab dem ersten Jahr ab dem Antragsdatum, und die erste Jahresgebühr sollte nach der Genehmigung gezahlt werden, und die nachfolgende Jahresgebühr kann einmal alle 3 Jahre gezahlt werden.
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird jährlich im ersten Jahr ab dem Antragsdatum entrichtet, die Jahresgebühr vor der Zulassung sollte nach der Zulassung entrichtet werden, die nachfolgende Jahresgebühr kann alle drei Jahre entrichtet werden.
Ja, ein Gebrauchsmuster kann während der formellen Prüfungsfrist innerhalb von 90 Tagen ab dem Anmeldetag in eine Erfindung umgewandelt werden.
Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist steht zur Verfügung, wenn die Erfindung vom Anmelder oder seinem Vertreter in irgendeiner Form der Kommunikation innerhalb eines Jahres nach dem Anmelde- oder Prioritätsdatum offenbart oder auf einer nationalen/internationalen Ausstellung ausgestellt wird. Entsprechende Nachweise sind bei der Antragstellung vorzulegen.
Einreichungssprache: Spanisch
Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Deklaration kleiner Entitäten
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
4-5 Jahre