- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem dritten Jahr nach dem Antragsdatum zu zahlen, und die Zahlungsfrist für die Jahresgebühr ist das Ende des Monats, der dem Antragsdatum entspricht. Ist der Jahresbeitrag überfällig, kann er innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, wobei gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 20,00 Euro zu entrichten ist.
- Merkmale des luxemburgischen Patentanmeldungsverfahrens für Erfindungen
- Wie lange ist die PCT-Frist für luxemburgische Gebrauchsmusteranmeldungen?
- Neuheitsschonfrist für Patentanmeldungen in Luxemburg
- Wie lange ist die Frist für die Einreichung einer Geschmacksmusteranmeldung in Luxemburg?
- Neuheitsschonfrist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Luxemburg
- Wie viele Jahre beträgt die Schutzdauer der luxemburgischen Erfindungspatentanmeldung?
- Wie viele Jahre beträgt die Schutzdauer der luxemburgischen Gebrauchsmusteranmeldung?
- Was sind die Anforderungen für die luxemburgischen Erfindungspatentanmeldungsunterlagen?
- Wie lange dauert die Zulassung eines Geschmacksmusters in Luxemburg?
- Welches ist die luxemburgische Patentbehörde für Gebrauchsmuster?