- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem dritten Jahr nach dem Antragsdatum zu zahlen, und die Zahlungsfrist für die Jahresgebühr ist das Ende des Monats, der dem Antragsdatum entspricht. Ist der Jahresbeitrag überfällig, kann er innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, wobei gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 20,00 Euro zu entrichten ist.
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- Beschreibung der luxemburgischen Gebrauchsmusteranmeldungsgenehmigung und Jahresgebühr
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- Ob eine luxemburgische Erfindungspatentanmeldung typkonvertiert werden kann
- Was sind die Anforderungen für die luxemburgischen Erfindungspatentanmeldungsunterlagen?
- Musterzulassung in Luxemburg und Anweisungen zur Jahresgebühr
- Luxemburger Erfindungspatentanmeldungsautorisierung und Anweisungen zur Jahresgebühr
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