OPI führt nur eine formelle Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder muss innerhalb von 18 Monaten ab dem Anmeldetag einen Recherchenantrag stellen oder innerhalb von 18 Monaten ab dem Prioritätsdatum einen von einer offiziellen Recherchenagentur ausgestellten Recherchenbericht einreichen, und die Beurteilung der Neuheit im Recherchenbericht berührt das luxemburgische Patent nicht gewährt.
Der anfängliche Schutz beträgt 5 Jahre, der 4-mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden kann, und der maximale Schutz kann 25 Jahre betragen.
NEIN
6-18 Monate
4 Monate
OPI führt keine Sachprüfung für Gebrauchsmuster (kurzfristige Patente) durch. Wird keine Recherche durchgeführt oder Recherchenberichte aus anderen Ländern bereitgestellt, wird es nur als kurzfristiges Patent geschützt.
Luxemburgisches Amt für geistiges Eigentum
Englisch: Luxembourg Intellectual Property Office, Abkürzung: OPI
Website: Ministerium für Wirtschaft // Die Luxemburger Regierung (gouvernement.lu)
Luxemburger Erfindungspatentrecherche: BPP eRegister (public.ws_lu)
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 20 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
*Luxemburg ist eines der wenigen Länder der Welt, das noch 20 Monate Kapitel I für den Eintritt in die nationale Phase beibehält (das andere ist Tansania).Wenn der Eintritt in die nationale Phase 30 Monate dauert, muss ein Antrag auf internationale vorläufige Prüfung gestellt werden eingereicht.
Einreichungssprache: Niederländisch/Französisch/Englisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem dritten Jahr nach dem Antragsdatum zu zahlen, und die Zahlungsfrist für die Jahresgebühr ist das Ende des Monats, der dem Antragsdatum entspricht. Ist der Jahresbeitrag überfällig, kann er innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, wobei gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 20,00 Euro zu entrichten ist.
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Verlängerungsgebühr wird alle 5 Jahre (innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer) gezahlt. Die Jahresgebühr kann bis zu 6 Monate nach Fälligkeit gestundet werden, wobei eine Verspätungsgebühr von 50,00 EUR anfällt.