- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum (Anmeldungen können innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der 31-Monatsfrist eingereicht werden, vorbehaltlich der Zahlung zusätzlicher Gebühren.)
- Inkrafttreten in Europa: innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der europäischen Patenterteilung
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Ungarn DAS-fähig?
- Wie lange ist die Schutzdauer für gewerbliche Muster in Ungarn?
- Wie lange ist die Frist für die Einreichung einer Industriemusteranmeldung in Ungarn?
- Autorisierung der ungarischen Gebrauchsmusteranmeldung und Anweisungen zur Jahresgebühr
- Ist eine ungarische Industriemusteranmeldung für DAS zugelassen?
- Was sind die Anforderungen für die Antragsunterlagen für ein ungarisches Industriedesign?
- Wie lange ist die PCT-Frist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Ungarn?
- Welches ist die ungarische Patentbehörde für Gebrauchsmusteranmeldungen?
- Was sind die Anforderungen an die Anmeldeunterlagen für ungarische Erfindungspatente?
- Neuheitsschonfrist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Ungarn