- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum (Anmeldungen können innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der 31-Monatsfrist eingereicht werden, vorbehaltlich der Zahlung zusätzlicher Gebühren.)
- Inkrafttreten in Europa: innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der europäischen Patenterteilung
- Merkmale des ungarischen Geschmacksmusteranmeldungsverfahrens
- Neuheitsschonfrist für ungarische Erfindungspatentanmeldung
- Merkmale des ungarischen Erfindungspatentanmeldungsverfahrens
- Welches ist die ungarische Patentbehörde für Gebrauchsmusteranmeldungen?
- Wie lange ist die PCT-Frist für die ungarische Erfindungspatentanmeldung?
- Autorisierung der ungarischen Gebrauchsmusteranmeldung und Anweisungen zur Jahresgebühr
- Merkmale des ungarischen Patentanmeldungsverfahrens für Gebrauchsmuster
- Ungarische Geschmacksmustergenehmigung und Anweisungen zur Jahresgebühr
- Wie viele Jahre beträgt die Schutzdauer der ungarischen Erfindungspatentanmeldung?
- Ob eine ungarische Geschmacksmusteranmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann