Ob die ungarische Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann

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NEIN

专利申请流程

  • Einreichungssprache: Ungarisch

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    2. Konservierungszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
    3. Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
    4. Prioritätsbeleg/DAS
    5. Vollmacht
    6. Deklaration kleiner Entitäten
    7. Erfinder Aussage
    8. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    9. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    10. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
    11. IDS-Formular/IDS-Dokument/Vergleichsdokument

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die nationale US-Phase 19/28/34/41 Änderungen
    4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    5. Konservierungszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
    6. Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
    7. Vollmacht
    8. Deklaration kleiner Entitäten
    9. Erfinder Aussage
    10. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    11. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    12. IDS-Formular/IDS-Dokument/Vergleichsdokument
  • Ungarisches Amt für geistiges Eigentum

    Englisch: Ungarisches Amt für geistiges Eigentum, Abkürzung: HIPO

    URL: http://www.hipo.gov.hu/en

    Ungarische Patentrecherche: epub.hpo.hu/e-kutatas/?lang=EN

  • Neben der Antragsgebühr fallen keine amtlichen Zulassungsgebühren an. Ein eingetragenes Geschmacksmuster in Ungarn ist fünf Jahre ab dem Anmeldetag gültig. Eine Geschmacksmustereintragung kann viermal für einen Zeitraum von fünf Jahren verlängert werden, mit einer maximalen Schutzdauer von 25 Jahren ab dem Anmeldetag. Der Verlängerungsantrag ist innerhalb von 6 Monaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer oder innerhalb der Nachfrist um weitere 6 Monate zu stellen.

  • Einreichungssprache: Ungarisch

    Notwendige Dokumente:

    1. Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
    2. Eine kurze Beschreibung

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):

    1. Prioritätsbeleg
    2. Vollmacht
    3. Prioritätsbeleg
    4. Deklaration kleiner Entitäten
    5. Erfinder Aussage
    6. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    7. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    8. IDS-Formular/IDS-Dokument/Vergleichsdokument
  • Die Neuheitsschonfrist in Ungarn beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag, wenn eine Offenbarung erfolgt:

    - wegen Missbrauchs der Rechte des Antragstellers oder seiner Rechtsvorgänger;
    - weil der Anmelder oder der Rechtsvorgänger des Rechtsinhabers die Erfindung auf einer vom ungarischen Amt für geistiges Eigentum ordnungsgemäß anerkannten Ausstellung ausgestellt hat.

    • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
    • PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum (Anmeldungen können innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der 31-Monatsfrist eingereicht werden, vorbehaltlich der Zahlung zusätzlicher Gebühren.)
    • Inkrafttreten in Europa: innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der europäischen Patenterteilung
  • In Ungarn sehen die folgenden Offenlegungen eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten vor:
    - Offenlegungen aufgrund von Missbrauch in Bezug auf den Antragsteller oder seine Rechtsvorgänger;
    - Die Offenlegung erfolgte durch den Antragsteller, seinen Vorgänger oder einen Dritten (wenn die Informationen vom Antragsteller oder seinem Vorgänger bereitgestellt wurden).

    Darüber hinaus wird die Offenlegung außer Acht gelassen, wenn das Design einem Dritten unter Geheimhaltungsbedingungen offengelegt wird.

  • NEIN

  • 3 Jahre

  • Ja (Grund: Sorgfaltspflicht), ein Wiedereinsetzungsantrag kann innerhalb von 2 Monaten ab Wegfall des Hindernisses gestellt werden