- Zulassungsgebühr: Sie ist zusammen mit der Zulassungsankündigungsgebühr innerhalb eines Monats nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem ersten Jahr des Anmeldedatums zu zahlen und sollte spätestens vor dem letzten Tag des Monats des Anmeldedatums gezahlt werden, höchstens ein Patentjahr, und die Jahresgebühr kann innerhalb von a Nachfrist von 6 Monaten, wenn es überfällig ist, und gleichzeitig 200 % Verzugsgebühr bezahlt.
Das BPO führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Das BPO wird die formelle Prüfung innerhalb von 1 Monat nach dem Anmeldetag abschließen, und dann wird das BPO das Prioritätsdokument und die damit verbundenen Gebühren überprüfen und innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende eine vorläufige Sachprüfung und Einheitsprüfung der Patentanmeldung durchführen die vorläufige Prüfung Eine Patentanmeldung, die die Recherchengebühr und die Veröffentlichungsgebühr entrichtet hat, wird innerhalb von 18 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag veröffentlicht, und die Einspruchsfrist beträgt 3 Monate ab dem Veröffentlichungsdatum. Recherchenberichte, schriftliche Stellungnahmen zur Patentierbarkeit und Stellungnahmen Dritter werden dem Anmelder spätestens 6 Monate nach Ablauf der 3-monatigen Einspruchsfrist übermittelt.
Wiedereinsetzung in den Vorrang wegen „Sorgfalt“ und „Unbeabsichtigt/Sorgfalt“ akzeptiert.
Das BPO führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch. Die formale Prüfung dauert 3 Monate, inhaltlich umfasst die Prüfung die Zugehörigkeit der angemeldeten Gebrauchsmusteranmeldung zum Schutzgegenstand, die Frage der Einheitlichkeit etc. Sind die Zulassungsbedingungen erfüllt, ist das Patent zugelassen.
Eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten ist verfügbar, wenn:
- Der Anmelder oder der ursprüngliche Rechteinhaber hat dies offensichtlich missbraucht
- Ausgestellt durch den Anmelder oder den ursprünglichen Rechteinhaber auf einer offiziellen oder offiziell anerkannten Ausstellung
- Autorisierungsgebühr: Sie wird zusammen mit der Autorisierungsankündigungsgebühr einen Monat nach Erhalt des Autorisierungsbescheids gezahlt und bei Überfälligkeit verdoppelt.
- Jahresgebühr: Der Zahlungszeitraum für die Verlängerungsgebühr ist das entsprechende Datum des Antragsdatums im Jahr und kann innerhalb des letzten Jahres des aktuellen Gültigkeitszeitraums bezahlt werden. Die Zahlung kann noch innerhalb von 6 Monaten ab dem Verzugsdatum erfolgen, vorbehaltlich einer Gebühr für verspätete Zahlung.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Der Weg des Haager Abkommens: Das Haager Abkommen tritt in Bulgarien automatisch 6 Monate nach der Registrierung des Haager Abkommens in Kraft.
- EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist ist verfügbar, wenn:
- Der Antragsteller ermächtigt andere zur Nutzung
- offensichtlicher Missbrauch durch Dritte
Bulgarisches Patentamt
Englisch: Bulgarisches Patentamt, Abkürzung: BPO
Website: Патентното ведомство на Република България (bpo.bg)
Suche nach bulgarischen Erfindungspatenten: BPO Online - portal.bpo.bg
Die anfängliche Schutzdauer beträgt 4 Jahre, die um zwei aufeinanderfolgende drei Jahre verlängert werden kann, und die maximale Schutzdauer beträgt 10 Jahre.